• 15.07.2014, 13:00:36
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Lobbyinggesetz: Kovar & Partners legt Konzept für weitreichende Reform vor

"Wir brauchen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft"

Utl.: "Wir brauchen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Politik,
Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft" =

Wien (OTS) - Das österreichische Lobbyinggesetz wurde einst als
Wundermittel gegen Korruption und Bestechung verkauft, das unter
anderem das durch den Fall Strasser verlorene Vertrauen in die
Politik wieder herstellen sollte. Gleichzeitig sollte das
Lobbyinggesetz Informationen über die Vertretung politischer
Interessen liefern und obendrein für Fairness, Gesetzestreue und
Integrität bei der Interessenvertretung sorgen. Man wollte zu viel
und muss jetzt feststellen, dass das österreichische Lobbyinggesetz
keine dieser Erwartungen erfüllt.

Kovar & Partners legt nun der Politik und den
Interessenvertretungen ein Konzept vor, mit dem mehr Überblick und
Fairness geschaffen werden können. "Unsere Gesellschaft wird
pluralistisch und die Menschen messen politischer Beteiligung immer
größere Bedeutung bei - beides sind demokratiepolitisch positive
Entwicklungen. Für eine bessere Politik brauchen wir neue Formen der
Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Gesellschaft", betont Andreas Kovar, Geschäftsführer von Kovar &
Partners.

Dabei gewinnt die Frage nach einem fairen Wettbewerb der
verschiedenen politischen Interessen an Gewicht. Dazu muss die
Erarbeitung von grundsätzlichen politischen Entscheidungen, von
Gesetzen und Verordnungen transparent sein. Für Abgeordnete und für
die betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger müssen
diese Vorgänge einsehbar und nachvollziehbar sein. Das ist derzeit
nicht der Fall. Kovar: "Wir brauchen Mitmachtransparenz - jede und
jeder soll jederzeit in einen Entscheidungsfindungsprozess einsteigen
und sich einen umfassenden Überblick verschaffen können. Das schafft
Chancengleichheit bei der Partizipation."

Beseitigung grundsätzlicher Konstruktionsfehler im
Lobbyinggesetz

Kovar: "Wir haben das Problem, dass das Lobbyinggesetz von der
Politik grundsätzlich falsch gestaltet wurde. Man wird sich bei einer
Weiterentwicklung die Frage stellen müssen, was man mit dem Gesetz
überhaupt bewirken will und dann eine gut vorbereitete Überarbeitung
vornehmen oder überhaupt ein neues Gesetz entwerfen müssen". Das
Gesetz könnte wirksam sein, wenn man sich auf drei konkrete Ziele
konzentriert: Information, Fairness und Verantwortungsbewusstsein bei
der Interessenvertretung. Gegen Straftaten muss mit anderen
wirkungsvollen Maßnahmen vorgegangen werden. Das Ziel,
Interessenvertretung zu erschweren, sollte generell fallen gelassen
werden.

Eine neue Lobbying-Definition und Streichung von Ausnahmen

Das grundlegende Problem des österreichischen Lobbyinggesetzes
liegt darin, dass "Lobbying" sehr weitreichend definiert wird. Der
Kreis der Institutionen und Personen, der auf die Gesetzgebung und
die Erlassung von Verordnungen Einfluss nimmt, ist noch überschaubar.
Die Ausweitung auf den Vollzug der Gesetze macht so gut wie alle
Personen, die in Kontakt mit der öffentlichen Hand kommen, zu
Interessenvertretern. Der Kreis der Betroffenen ist bei dieser
Lobbying-Definition so groß, dass man ihn durch eine Vielzahl von
Ausnahmenregelungen eingeschränkt hat. So gibt es für
Interessenvertreter, die in Unternehmen angestellt sind, eine
Bagatellgrenze, die bewirkt, dass der größte Teil davon eigentlich
nicht unter die Registrierungspflicht fallen würde. Noch weiter
reichen die Ausnahmebestimmungen bei Vereinen.

Selbstverwaltungskörper wie Kammern müssen sich zwar eintragen,
aber weder die Namen ihrer Vertreter bekannt geben, noch ihre
Tätigkeiten offen legen. Rechtsanwälte können eine Ausnahmeregelung
in Anspruch nehmen, die in der Praxis weitgehend so interpretiert
wird, dass sie de facto nicht registrierungspflichtig sind. Es
bleiben die gewerblichen Berater und ein paar Dutzend Unternehmen,
die sich registrieren lassen und die Namen ihrer Mitarbeiter bekannt
geben müssen. Es stehen also ein paar hundert Interessenvertreter,
die einer weitreichenden Registrierungspflicht unterliegen, tausenden
gegenüber, die namentlich ungenannt bleiben. Bei einer neuen, engeren
Lobbying-Definition wäre eine Gleichbehandlung leicht möglich,
Ausnahmeregelungen wären obsolet. Nicht zuletzt würde das die
Umgehung der Registrierungspflicht verhindern.

Organisationen und Unternehmen, die im Lobbying-Register
eingetragen sind, sollen zudem mittels interner Anweisungen und durch
Schulungen gewährleisten, dass ihre Mitarbeiter gesetzeskonform
vorgehen und die Verhaltensrichtlinien beachten. Zudem sollte ein
ministerieller Ethikrat eingerichtet werden, der Verstöße gegen die
Auflagen untersucht und entsprechende Maßnahmen setzt.

Einsehbare und nachvollziehbare politische Entscheidungen

Der Nationalrat braucht eine regelmäßige Berichterstattung der
Bundesregierung, welche Gesetzgebungsvorhaben vorbereitet werden.
Dazu braucht es Fortschrittsberichte. Der Nationalrat selbst hätte
die Möglichkeit, die Funktion des Berichterstatters aufzuwerten. Das
würde auch die Veröffentlichung aller Studien, Positionspapiere und
Textvorschläge, die von Interessenvertretern eingebracht werden,
umfassen. Diese "Footprint"-Regelung würde sichtbar machen, wer
welche Aspekte im Gesetzgebungsprozess beisteuert und welche
Institutionen beteiligt sind.

Kovar & Partners empfiehlt daher folgende Änderungen des
Lobbyinggesetzes und begleitende Regelungen:

.)Eine treffendere Definition für Lobbying/Interessenvertretung 
 .)Registrierungspflicht für alle Lobbyisten/Interessenvertreter und
   Durchforstung der Ausnahmeregelungen 
 .)Ausweitung der verpflichtenden Verhaltensregeln und der 
   Sanktionen auf alle Interessenvertreter/Lobbyisten 
 .)Information des Nationalrats und der Öffentlichkeit über geplante
   Gesetzgebungsvorhaben und Vorarbeiten dazu  
 .)Veröffentlichung aller eingehenden Stellungnahmen und eindeutige
   Kennzeichnung des Auftraggebers und Übermittlers (Footprint-
   Regelung) 
 .)Organisationen werden verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu setzen 
   die die Qualität und die Rechtmäßigkeit der Interessenvertretung 
   gewährleisten (Compliance Management).  
 .)Die Schaffung eines Ethikrats, der über Kompetenz und Ressourcen
   verfügt, mutmaßlichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln und 
   Registrierungspflichten nachzugehen

Kovar: "Professionelle Interessenvertreter haben mit der
derzeitigen Situation und mit dem Lobbyinggesetz kein Problem - ganz
im Gegenteil. Hauptberufliche Interessenvertreter sind durch ihre
berufliche Einbindung besser informiert und in gewisser Weise
privilegiert. Trotzdem treten wir für Veränderungen ein, weil wir an
diesem ungerechten Vorteil kein Interesse haben. Hingegen sind wir an
einer höheren Glaubwürdigkeit politischer Institutionen und einem
stärkeren Vertrauen in politische Entscheidungen sehr wohl
interessiert. Dieses Vertrauen ist eine Grundlage für eine
nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit zwischen
Entscheidungsträgern in der Politik, der Wirtschaft und der
Gesellschaft."

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