------------------------------------------------------- -- Diese Meldung wurde korrigiert -- -- Neufassung in Meldung OTS0142 vom 16.07 -- -------------------------------------------------------
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Wien (OTS) - Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS AG) warnt vor
einer möglichen Insolvenz der Vienna-Life Versicherung. Grund dafür:
Die Kosten aus den anhängigen Verfahren in Österreich, Deutschland
und Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung können kaum von
dem Unternehmen gedeckt werden.
Die Vienna-Life Versicherung, welche sich im Konglomerat der
Wiener Städtischen befindet, steht bereits seit längerem im Verdacht,
Anlegern fondsgebundene Lebensversicherungen, die aufgrund ihrer
kaskadenartigen Kostenstruktur zwingend in Kapitalverlusten münden,
ohne sachgemäße Aufklärung über mögliche Risiken empfohlen zu haben.
Zurzeit sind zahlreiche Verfahren in Österreich, Deutschland und
Liechtenstein gegen die Vienna-Life Versicherung anhängig.
Wurde den betrogenen Anlegern, die ihr Geld zurückfordern, noch
vor kurzem gute Chancen für die Rückzahlung der Kapitalverluste aus
den fondsgebundenen Lebensversicherungen eingeräumt, so warnt nun der
Liechtensteiner Prozesskostenfinanzierer EAS vor einer möglichen
Insolvenz der Versicherung, die aufgrund der hohen Prozess- und
Rückzahlungskosten droht.
"Im Falle einer Insolvenz wären die Folgen für die Betroffenen
immens", erklärt Manfred Rädler, CEO der Schadenshilfe: " Die
betrogenen Anleger würden nur einen Bruchteil des gesamten
Einzahlungsbetrag rückerstattet bekommen."
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Vogl wurde nun ein Antrag
zur Prüfung der Solvabilität der Vienna-Life Lebensversicherung
gestellt.
Trotz möglicher Insolvenz Ansprüche geltend machen!
Doch trotz möglicher Insolvenz empfiehlt die EAS den Geschädigten
ihre Ansprüche geltend zu machen. Der OGH des Fürstentums
Liechtenstein hat bereits in zwei Urteilen für einen Schadensersatz
zugunsten der Geschädigten ausgesprochen, sofern bei
Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der
Risiken stattgefunden hat. Die Beweislast, dass eine entsprechende
Belehrung stattgefunden hat, ist von der Versicherung zu erbringen.
Bei erfolgreicher Rückforderung erhalten Betroffene neben der
Rückzahlung der ursprünglich einbezahlten Prämien rund 5 Prozent
Zinsen.
Über die "Erste Allgemeine Schadenshilfe AG"
Die Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS AG) wurde 2005 als
Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, in Liechtenstein
gegründet. Mehr Informationen unter http://www.schadenshilfe.com/
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