• 11.07.2014, 09:48:29
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ÖAMTC: Tempomessung auf Italiens Autobahnen - "Tutor System" auf 35 Abschnitten

Strafen bis zu 3.287 Euro möglich

Utl.: Strafen bis zu 3.287 Euro möglich =

Wien (OTS) - Auf 2.500 km der italienischen Autobahn - das entspricht
etwa 40 Prozent der bestehenden Autobahnkilometer - werden
Geschwindigkeitsmessungen ähnlich der Section Control in Österreich
vorgenommen. Hierzulande sind vier fixe und zwei mobile Stationen auf
den Autobahnen im Einsatz, um die Geschwindigkeit der Autofahrer zu
kontrollieren. Im italienischen Nachbarland hingegen sind die
Autobahnen in 35 Abschnitte untergliedert. Das sogenannte
"Tutor-System" ermittelt durch Überkopf-Messstellen die
durchschnittliche Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Am Beginn der
jeweiligen Abschnitte weisen Verkehrsschilder auf die
Geschwindigkeitsmessungen hin. "Wer auf mehreren Autobahnabschnitten
zu schnell unterwegs ist, erhält pro Abschnitt eine Strafe", sagt
ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.

Ein Beispiel: Legt man die Strecke von Tarvisio nach Venedig auf
der Autobahn zurück, durchfährt man drei Abschnitte. Ist man
durchgängig zu schnell unterwegs, muss man drei Mal Strafe zahlen.
Eine Übersicht der Abschnitte findet man auf der Website der
italienischen Autobahngesellschaft unter
http://www.autostrade.it/it/controllo-della-velocita/tutor.

Strafen für Raser kosten 41 bis 3.287 Euro, nachts noch mehr

Überschreitet man die erlaubten 130 km/h auf der Autobahn, kann es
sehr teuer werden. Die Strafsätze im Überblick:

* Bis zu 10 km/h zu schnell: 41 bis 168 Euro.
* Zwischen 10 km/h und 40 km/h zu schnell: 168 bis 674 Euro.
* Zwischen 40 km/h und 60 km/h zu schnell: 527 bis 2.108 Euro.
Außerdem kann der Führerschein für sechs bis zwölf Monate entzogen
werden.
* Mehr als 40 km/h zu schnell: 821 bis 3.287 Euro. Der
Führerscheinentzug ist für sechs bis zwölf Monate möglich.

"Begeht man die Geschwindigkeitsübertretung in der Nacht, also
zwischen 22 und 7 Uhr früh, fällt die Strafe um ein Drittel höher aus
als tagsüber", informiert ÖAMTC-Expertin Riedl.

Strafzettel im Postfach? Rechtsberatung des Clubs hilft

Begehen österreichische Urlauber in Italien ein Verkehrsdelikt wie
zu schnelles Fahren kann die jeweilige Strafe derzeit noch nicht in
Österreich vollstreckt werden. Denn Italien hat einen entsprechenden
Rechtsakt der EU zur grenzüberschreitenden Strafvollstreckung noch
nicht umgesetzt. Bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die
zwangsweise Einforderung der Strafe sehr wohl möglich. Wer einen
ausländischen Strafzettel erhält, kann sich zur Klärung der
Zahlungsverpflichtung an die ÖAMTC-Rechtsberatung
(www.oeamtc.at/rechtsberatung) wenden, für Mitglieder ist diese
kostenlos.

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