AK klagt einen Großteil der Provision für eine Mieterin zurück - Mietzins war zu hoch und die Vermittlungsleistung des Maklers war schlecht
Utl.: AK klagt einen Großteil der Provision für eine Mieterin zurück
- Mietzins war zu hoch und die Vermittlungsleistung des
Maklers war schlecht =
Wien (OTS) - Vergoldetes Dach über den Kopf: Ein Makler hat Frau L.
eine Altbau-Wohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk zu einem krass
überhöhten Mietzins vermittelt. Die Miete war um rund 88 Prozent
teurer, als gesetzlich erlaubt gewesen wäre. Damit kassierte der
Makler auch zu viel Provision - rund 1.460 Euro statt 885 Euro. Jetzt
klagt die AK den Makler beim Bezirksgericht auf Rückzahlung eines
Großteils der Provision, weil er seine gesetzlichen Pflichten
gegenüber der Mieterin verletzt hat. Generell verlangt die AK eine
Änderung des Maklergesetzes und der Immobilienmakler-Verordnung:
MaklerInnen sollen künftig nur vom Vermieter oder Verkäufer bezahlt
werden, von dem sie ja auch zuerst beauftragt werden.
Frau L. mietete im September 2011 eine Altbau-Wohnung mit rund 56
Quadratmeter im 15. Wiener Gemeindebezirk. Die Wohnung ist im 3.
Stock, hat zwei Zimmer (direkt an einer stark befahrenen Straße),
Küche, Bad, WC und Vorzimmer. Es gibt weder Lift noch Kellerabteil.
Die Mieterin bekam die Wohnung über einen Makler vermittelt. Der
Hauptmietzins wurde mit 537,94 Euro vereinbart. Dafür hat Frau L. dem
Makler eine Provision von 1.461,84 Euro brutto bezahlt, also zwei
Monatsmieten plus Betriebskosten plus Umsatzsteuer.
Frau L. kam der Mietzins für die Lage recht hoch vor. Sie ließ
daher den Mietzins bei der Schlichtungsstelle überprüfen.
Mittlerweile liegt das Gutachten vor: Der zulässige Hauptmietzins
macht 285,43 Euro aus.
"Die Wohnung kostet fast zehn Euro pro Quadratmeter, zulässig ist
rund die Hälfte", schlussfolgert AK Wohnrechtsexperte Walter Rosifka.
"Der Mietzins war um satte 88 Prozent teurer als erlaubt", so
Rosifka. "Ein Makler muss wissen, dass hier das Mietrechtsgesetz mit
der Mietzinsbegrenzung nach dem Richtwertsystem zur Anwendung kommt,
da es sich um eine Altbau-Wohnung handelt. Er hat die Wohnung zu
einem krass gesetzwidrig überhöhten Mietzins vermittelt. Seine
Pflichtverletzung ist gravierend."
Die AK hat nun den Makler auf rund 1.250 Euro geklagt, also auf
Rückzahlung eines Großteils der von Frau L. bezahlten Provision. Die
Maklerprovision wurde ja anhand des extrem überhöhten Mietzinses
berechnet. "Eine weitere Provisionsminderung steht auch zu, weil der
Makler die Mieterin nicht informiert und schlecht beraten hat", sagt
Rosifka.
MaklerInnen sind derzeit gemäß Maklergesetz sowohl den
VermieterInnen als auch den MieterInnen gegenüber verpflichtet, deren
Interessen zu wahren. So müssten sie etwa die MieterInnen über die
gesetzlichen Mietobergrenzen informieren. Sie müssten auch auf die
die Möglichkeiten der Mietzinsüberprüfung bei der Schlichtungsstelle
und mögliche Unterstützung bei den Mieterorganisationen hinweisen.
Tatsächlich schaut es so aus: MaklerInnen arbeiten praktisch nur im
Interesse der VermieterInnen und kassieren von den MieterInnen.
"Eigentlich ist der Makler mit einer Provisionsminderung noch zu
gut bedient. Makler handeln im Auftrag der Vermieter - daher sollen
sie auch nur von denen und nicht von den Mietern bezahlt werden",
verlangt Rosifka. Die AK fordert deshalb eine Änderung im
Maklergesetz und in der Immobilienmakler-Verordnung:
Maklerprovisionen sollen für MieterInnen generell gestrichen werden.
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