• 10.07.2014, 12:11:49
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  • OTS0115 OTW0115

Bures/Klug: Stellungsuntersuchung gilt künftig auch für Führerschein

40.000 Stellungspflichtige pro Jahr profitieren von Gesetzesnovelle

Utl.: 40.000 Stellungspflichtige pro Jahr profitieren von
Gesetzesnovelle =

Wien (OTS/BMLVS) - Im Zuge der "Umsetzung der Legislativmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Wehrdienstreform" wurde nun im Nationalrat die
Änderung des Führerscheingesetzes (FSG) beschlossen. Laut §8 Abs.1
FSG ist künftig der militärärztliche Befund von der Untersuchung bei
der Stellung von den zivilen Führerscheinbehörden anzuerkennen.

Verteidigungsminister Gerald Klug erklärt: "Die der Reform des
Wehrdienstes umfasst auch die Stellung. Mit dieser Maßnahme sparen
40.000 Stellungspflichtige jeweils bis zu 50 Euro. Eine tolle
Synergie."

Ausschlaggebend für die Gesetzesnovelle war das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport.
Verkehrsministerin Doris Bures freut sich für die
Stellungspflichtigen: "Dass militärärztliche Gutachten auch für den
Führerschein gelten, ist grundvernünftig - und die Burschen sparen
sich damit Zeit und Geld."

Das medizinische Gutachten behält nach wie vor seine 18-monatige
Gültigkeit. Machen die 40.000 Stellungspflichtigen pro Jahr bzw. die
Frauen, die sich für das Bundesheer entscheiden, in dieser Zeit ihren
Führerschein, ersparen sie sich sowohl die Untersuchung beim Amtsarzt
als auch deren Kosten von bis zu 50 Euro.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLA

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