- 10.07.2014, 11:54:11
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Mieterbund gegen Deckelung des Mietzinses weil unsozial und ungerecht
ÖMB schlägt Informationsoffensive zu befristeten Mietverträgen vor
Utl.: ÖMB schlägt Informationsoffensive zu befristeten Mietverträgen
vor =
Wien (OTS) - Die Prüfung einer Reihe von abgeschlossenen befristeten
Mietverträgen auf ihre Rechtmäßigkeit durch die Arbeiterkammer wird
vom Österreichischen Mieterbund begrüßt, weil Gesetzesverstöße nicht
hinzunehmen sind, erklärt Präsident Helmut Puchebner, "aber die
Lösungsansätze der AK sind wirklichkeitsfremd, da die von ihr
gewünschte Deckelung des Mietzinses keine zukünftigen
Gesetzesverstöße verhindert, sondern zu noch mehr Ungerechtigkeiten
führt".
So hält der ÖMB-Präsident Mietzinsdeckelungen für grundsätzlich
unsozial, weil sie lediglich Schwarzzahlungen nach sich zieht, wie
die Vergangenheit bewiesen hat. "Der Markt kann nicht ausgeschlossen,
sondern nur gestaltet werden" ist Puchebner überzeugt.
Die Folgen von Schwarzzahlungen wären unsozial für den einzelnen
Mieter, weil Bedürftige keine Subjektförderung erhalten würden, da
sie die illegalen Zahlungen nicht beweisen können, und
gemeinschaftsschädlich weil diese Finanzmittel nicht in die
Hauptmietzinsreserve eingespeist werden und damit für die Erhaltung
des Hause fehlen und auch nicht der Finanz offengelegt werden, führt
Helmut Puchebner die ungerechten Auswirkungen eines Mietzinsdeckels
aus.
Der ÖMB-Präsident schlägt vielmehr vor, eine gemeinsame Plattform
aller Konsumentenvertreter und der Gemeinden zu schaffen, zur
verstärkten Beratung und verfahrensrechtlicher Hilfestellung
insbesondere bei befristeten Mietverträgen, weil
Mietzinsvereinbarungen bis 6 Monate nach Mietvertragsende verfolgt
werden können und so der oft nicht gewährte, aber gesetzlich
normierte Befristungsabschlag von 25 Prozent für bis zu 10 Jahre
zurück eingefordert werden kann.
Auch sollte man in diesem Zusammenhang darüber nachdenken, wie der
Makler, der vom Mieter bezahlt wird, bei offenkundig überhöhten
Mietzins - gerade bei befristeten Verträgen - verstärkt in die
Pflicht genommen werden kann bezüglich der dann ungerechtfertigt
erhöhten Provision, meint Puchebner.
Ein Wegfall oder eine Reduktion des Befristungsabschlages lehnt
Puchebner in Übereinstimmung mit der Arbeiterkammer ab, "weil
Befristungen der Ausnahmefall und nicht die Regel sein soll", wie
Puchebner betont.
Jedoch lehnt der ÖMB-Präsident eine Einschränkung der gesamten
Befristungsmöglichkeiten ab, "weil eine Möglichkeit zum Abschluss
befristeter Mietverträge sowohl im Interesse der Mieter für z.B. die
Mobilität am Arbeitsmarkt notwendig ist als auch für Vermieter als
Wohnungseigentümer in Bezug auf eventuelle Vorsorgewohnung bzw. für
einen späteren familiären Bedarfsfall".
"Der ÖMB ist jedenfalls bereit an der oben vorgeschlagenen
Plattform für eine Informationsoffensive zur Abstellung des
Missbrauchs bei befristeten Mietverträgen teilzunehmen", wie
Puchebner abschließend betont.
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