- 09.07.2014, 17:36:29
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- OTS0216 OTW0216
Meinl Bank zu Kurier - Bericht über angeblich vorliegenden OSta-Vorhabensbericht in Zusammenhang mit Dividendenausschüttung 2008
Wien (OTS) -
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Ablenkungsmanöver der
Staatsanwaltschaft Wien (Sta-Wien) von vorverurteilendem
Fehlverhalten bei eigentlichen MEL - Ermittlungen"
- "Sieben Jahre MEL - Ermittlungen ohne jedes Ergebnis - 31
Rechtsbrüche der Ermittelnden Behörden gegen Meinl Bank und Organe -
zwanghafter Drang, der Meinl Bank etwas anzuhängen"
- Rückstellungen für MEL - Zivilprozessrisiken ausreichend im Rahmen
aller Gesetze und Regeln aktuell EUR 27 Mio - mittlerweile EUR 32,4
Mio an sozialen Vergleichen für 6.204 MEL - Kleinanleger aufgewendet
Die Meinl Bank gibt zu einem aktuellen Kurier - Bericht, über einen
angeblichen Vorhabensbericht folgende Stellungnahme ab:
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Das so genannte MEL Verfahren
der Sta-Wien ist - dies ist in der Öffentlichkeit bekannt - völlig
aus dem Ruder gelaufen: Es gibt mittlerweile sieben Jahre
ergebnislose Ermittlungen, fünf Gutachter, wovon einer als befangen
zurücktreten musste, und ein anderer zu Protokoll gab, seitens der
ermittelnden Behörde genau zu der Frage der Dividendenausschüttung
2008 unter Druck gesetzt worden zu sein und aus diesem Grund seinen
Hut nahm. Weiters gibt es 31 letztinstanzlich festgestellte
Rechtsbrüche der ermittelnden Behörden gegen Organe der Meinl Bank.
Bereits 2012 stellte die für MEL zuständige Aufsichtsbehörde in
Jersey nach intensiver Prüfung keinerlei Rechtsverletzungen von Meinl
Bank und Organen fest und weitere - auch heimische Institutionen
bestätigen in dem Fall die Rechtsansicht unseres Instituts.
Ablenkungsmanöver der Staatsanwaltschaft Wien
Weinzierl: "Der angeblich nun laut Kurier vorliegende
Vorhabensbericht und die Tatsache, dass dieser öffentlich gemacht
wurde, zeigt ganz klar, dass es sich hierbei um ein verzweifeltes
Manöver der Sta-Wien handelt um von ihrer in 31 Fällen
nachgewiesenen, unrechtmäßigen Vorgangsweise in der eigentlichen MEL
- Angelegenheit abzulenken." Es sei evident dass in dieser Sache von
Anfang an alles rechtens war und der Sta-Wien daher nichts vorliegt.
Weinzierl weiter: "Nachdem die Festnahme von Julius Meinl und die von
ihm abgepresste EUR 100 Mio Kaution sich als unrechtmäßig
herausgestellt haben (EUR 90 Mio der Kaution mussten 2013
zurückgezahlt werden Anm.) wird nun offenbar versucht auf Teufel komm
raus irgendetwas anzuhängen, um sich vor der Öffentlichkeit zu
profilieren. Die Vermutung steht überdies im Raum, dass der
verantwortliche Staatsanwalt im Sinne des Ablenkens von eigenen
Fehlern öffentlichen Druck auf das Justizministerium aufbauen
möchte." Das sei aus rechtsstaatlicher Sicht unhaltbar, sagte
Weinzierl.
Dividendenausschüttung 2008 entsprechend aller Regeln und
Gesetze
"Die Dividendenausschüttung der Meinl Bank für 2008 wurde", so
Weinzierl, "selbstverständlich im Rahmen aller dafür vorgesehenen
Gesetze und Regeln und unter Einbeziehung der relevanten
Behördenvertreter vorgenommen (der Vertreter der Finanzmarktaufsicht
war im Aufsichtsrat anwesend und sah auch keinen Grund zum
Einschreiten, Anm.) Die Bank stand und steht auf ökonomisch starkem
Fundament, bei einwandfreier Bilanzierung. Die Rückstellungen, die
die Bank für Anlegervergleiche, Prozessrisiken vorgenommen hat,
(aktuell betragen die Rückstellungen für MEL- Prozessrisiken EUR 27
Mio; Anm.) entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind mit
den Aufsichtsbehörden abgestimmt. Allein die Tatsache, dass die Bank
mittlerweile EUR 32,4 Mio für Vergleiche mit 6.201 Anlegern
aufgewendet habe, spreche so Weinzierl eine deutliche Sprache und
zeige wie absurd der kolportierte Vorwurf der Schmälerung des
Haftungstopfes für Zivilverfahren sei.
Die Ausschüttung einer Dividende, die im Aufsichtsrat von allen
Aktionären beschlossen wurde, zu inkriminieren, sei daher, so der
Bank Vorstand, rechtstaatlich haltlos und widerspreche sämtlichen
Gepflogenheiten guten Wirtschaftens.
Offenbar, ergänzte Peter Weinzierl, entspreche es der Strategie der
Sta-Wien, sehr schnell jegliche unternehmerische Tätigkeit zu
kriminalisieren. Dies führe noch dazu, dass gegen Organe eines jeden
Unternehmens Strafverfahren eingeleitet würden, die eine Dividende
auszahlen und später Verluste bekanntgeben. Peter Weinzierl verwies
in diesem Zusammenhang auf einen diesbezüglichen Sachverhalt bei
einer heimischen Großbank in den vergangenen Wochen.
Meinl Bank auf stabilem Fundament
Heute steht die Meinl Bank - trotz des ergebnislosen, aber erhebliche
vorverurteilende Wirkung zeitigenden Verfahrens der Sta Wien - auf
einem stabilen wirtschaftlichen Fundament und konnte ihre
Wachstumsstrategie gut auf Schiene bringen. So eröffnete das Institut
eine neue Filiale in Prag und stärkt weiter die Kompetenzen im Wiener
Hauptquartier, insbesondere in den Bereichen Corporate und Investment
Banking sowie Asset Management und Private Banking.
Hintergrundinformationen:
Informationen zum so genannten MEL Diskurs:
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien in Zusammenhang
der im Zuge der Wirtschaftskrise gesunkenen Kurse der MEL (heute
Atrium; Anm.) dauert nun schon ca. sieben Jahre - ohne jedes
Ergebnis. Die Meinl Bank macht seit Jahren rechtsstaatlich
problematische Maßnahmen der Behörde in diesem Zusammenhang
transparent und bietet auch im Rahmen dieser Aussendung einen
Überblick über den Stand der Dinge:
31 Rechtsverletzungen gegen Meinl Bank und Organe
Die für MEL zuständige Aufsichtsbehörde JFSC (Jersey Financial
Services Commission; Anm.) hatte bereits 2012 nach intensiver
Prüfung der Sach- und Rechtslage keinerlei Rechtsverletzungen der
Meinl Bank und ihrer Organe im Zusammenhang mit MEL festgestellt. Im
Gegensatz dazu haben unabhängige Gerichte mittlerweile rechtskräftig
in 31 Fällen Rechtsbrüche der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie
der Haft- und Rechtschutzrichterin im Zusammenhang mit MEL-Verfahren
festgestellt:
- Das OLG - Wien monierte zwei Rechtsverletzungen gegen die Meinl
Bank im Zusammenhang mit Gutachterbestellungen, wobei neben der
Befangenheit eines Sachverständigen ein massiver Verstoß gegen das
Beschleunigungsgebot festgestellt wurde.
- Ebenfalls vom OLG - Wien wurde eine Rechtsverletzung der StA-Wien
im Zusammenhang mit deren (vergeblich; Anm.) versuchter Beschlagnahme
von Liegenschaften Julius Meinls festgestellt.
- Der Slowakische Verfassungsgerichtshof verurteilte eine von der
StA-Wien initiierte Hausdurchsuchung in Bratislava als
verfassungswidrig.
- Vom OLG - Wien wurde des Weiteren die Durchsuchung einer
Rechtsanwaltskanzlei als rechtswidrig festgestellt.
- Drei Rechtsverletzungen gegen Organe der Meinl Bank stellte das
OLG-Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßigen elektronischen
Überwachungen des Instituts fest, die für das OLG - Wien "grotesk"
anmuteten.
- Gleich vier Rechtsverletzungen wurden vom Landesgericht für
Strafsachen Wien im Zusammenhang mit der Observation von Organen der
Meinl Bank festgestellt.
- Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte sechs
Rechtsverletzungen durch die StA - Wien im Zusammenhang mit
unrechtmäßig verwehrter Akteneinsicht in mindestens 77 Dokumente
fest.
- Das OLG - Wien erkannte zwei Rechtsverletzungen durch die StA Wien
im Zusammenhang mit Einvernahmen von Organen der ehemaligen MEL.
- Wiederum das OLG Wien sah in der Anordnung der StA - Wien vom
November 2012 auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte das
Gesetz verletzt und erachtete dies als einen verfassungswidrigen
Zwang zur Selbstbelastung.
- Die Sicherstellung von mehreren Dokumenten im November 2012 wurde
vom Landesgericht für Strafsachen Wien als rechtswidrig gerügt.
- Das OLG - Wien verurteilte im November 2013 die im September 2012
durchgeführte zwangsweise Einvernahme von Julius Meinl und Peter
Weinzierl als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.
- Das OLG - Wien hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die
Rechtsmeinung der Meinl Bank bestätigt, wonach die im Zuge der
Hausdurchsuchung im November 2012 erhobenen Widersprüche zwingend zu
einer Versiegelung und gerichtlichen Sichtung der sichergestellten
Unterlagen führen müssen.
- Erneut erkannte das OLG - Wien am 16. Dezember 2013 eine
Rechtsverletzung der Staatsanwaltschaft Wien zu Lasten der Meinl Bank
in Zusammenhang mit der Hausdursuchung im November 2012.
- Am 20. Februar 2014 stellte das OLG - Wien zwei Rechtsbrüche im
Zusammenhang mit dem MEL-Diskurs, nämlich die Verletzung des Rechts
auf Akteneinsicht und des Beschleunigungsgebots fest.
- Am 4. März 2014 wurde durch das OLG Wien erneut eine
unverhältnismäßige Verfahrensverzögerung festgestellt.
- Am 4. Juni 2014 entschied das OLG- Wien, dass die Verwehrung von
Akteneinsicht für Julius Meinl eine Rechtsverletzung darstellt.
Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Folgende für den MEL-Diskurs relevante Institutionen vertreten in
wichtigen Punkten die Position der Meinl Bank:
- Die österreichische Übernahmekommission stellte fest, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl
oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates Österreich
sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
- Im März 2012 bestätigte das OLG- Wien, dass der Staatsanwalt das
Recht der Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren massiv gebrochen
hat.
- Im März 2013 reduzierte das OLG Wien die im Zuge der
unrechtmäßigen U-Haft von Julius Meinl im April verlangte EUR 100 Mio
Kaution um EUR 90 Mio. Dies wurde als klares Zeichen der Justiz
gewertet, den vorverurteilenden Charakter des MEL - Verfahrens zu
minimieren.
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate
Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für
die Zukunft positioniert.
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