- 07.07.2014, 09:07:35
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MEL - Diskurs: OLG - Wien entscheidet pro Meinl Bank und gibt neuerlich klares Signal gegen "Aktienkauf auf Probe"
Wien (OTS) - - OLG - Wien gibt Berufung der Meinl Bank Folge - Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Besonders drastischer Fall von Aktienkauf auf Probe von Gericht in erste Instanz zurückverwiesen" - OLG - Wien zeigt mit Bezug auf OGH erneut die Grenzen der Rückabwicklung von Wertpapierkäufen auf - Fortsetzung der sozialen Vergleiche: Meinl Bank hat bisher EUR 32,4 Mio für rund 6.201 unerfahrene Kleinanleger aufgewendet Das Oberlandesgericht Wien (OLG - Wien) hat in einer aktuellen
Entscheidung (30 R 21/14z) einen besonders drastischen Versuch von
'Aktienkauf auf Probe' (Gewinnmitnahme bei steigenden Kursen-
Schadenersatzklage bei Gericht bei fallenden Kursen; Anm.)
zurückgewiesen. Das OLG - Wien gab einer diesbezüglichen Berufung der
Meinl Bank folge.
Seltsame Blüten des MEL- Diskurses: Schadenersatzklage trotz
Kursgewinn
Ein Erfahrener Anleger - im Zivilberuf Vermögensberater - hatte
zwischen 2005 und 2007 mehrere Käufe und Verkäufe von MEL -
Zertifikaten getätigt und insgesamt einen Veranlagungsgewinn erzielt.
Dessen ungeachtet klagte der Vermögensberater betreffend jener
selektiven Papiere, mit denen er keine Gewinne machte, die Meinl Bank
auf Schadenersatz. In erster Instanz hatte der Kläger noch Recht
bekommen das OLG -Wien gab nun aber der Berufung der Bank Folge.
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl zeigte sich erfreut über das
Urteil: "Hier wird wieder einmal deutlich, welch seltsame Blüten der
so genannte MEL - Diskurs zeitigt. Es ist erfreulich, dass das OLG -
Wien hier eine klare Trennlinie zieht: Gerichte sind nicht dazu da,
Spekulationen erfahrener Anleger abzusichern."
Grundsatzfrage: Rückabwicklung von Wertpapierkäufen
Das Vorliegende Urteil fokussiert überdies auch auf die
juristische Grundsatzfrage, unter welchen Umständen eine
Rückabwicklung von multiplen Wertpapier An- und Verkäufen überhaupt
zulässig ist. Der vorliegende Fall eignet sich hier - laut
Rechtsexperten der Meinl Bank - sehr gut, das hier anzuwendende
Prinzip sichtbar zu machen. Da besagter Anleger - wie ausgeführt -
mehrere Käufe und Verkäufe von MEL - Zertifikaten getätigt hat,
jedoch nur betreffend jener Papiere Schadenersatz, respektive
Rückabwicklung begehrt, mit denen er Verluste gemacht hat, wird
folgender Rechtsgrundsatz durch das OLG -Wien mit Bezug auf ein
entsprechendes OGH Urteil ( 7 Ob 77/10i ; Anm.) herangezogen: Wer die
Rückabwicklung von Wertpapierankäufen begehrt, muss jedenfalls noch
über exakt und genau jene Papiere verfügen (und dies nachweisen;
Anm.), die er ursprünglich erworben hat. Hat er diese aber bereits
einmal verkauft und dann wieder gekauft oder sind die auf einem Depot
erliegenden Papiere (etwa durch Übertragungen auf ein anderes Depot
etc.; Anm.) ununterscheidbar vermengt mit anderen Papieren, dann ist
keine Rückabwicklung mehr möglich und die entsprechende Klage -ist
abzuweisen.
Soziale Vergleiche für unerfahrene MEL - Kleinanleger
Unabhängig von den zahlreichen gewonnenen Zivilverfahren - setzt
die Meinl Bank ihren Weg der sozialen Vergleiche für unerfahrene
MEL-Kleinanleger, die aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise
Kursverluste erlitten haben, fort. Die Bank hat ein entsprechendes
Modell bereits im Sommer 2010 als einziges österreichisches Institut
gemeinsam mit der Bundesarbeiterkammer erarbeitet und seitdem auf
Schiene gebracht. "Mittlerweile haben wir für 6.201 Anleger rund EUR
32,4 Mio. aufgewendet", so Peter Weinzierl abschließend."
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament und ist mit einer ausgewogenen
Wachstumsstrategie gut für die Zukunft positioniert.
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