Rückgabe betrifft Objekte aus den Sammlungen der Albertina, des Kunsthistorischen Museums und des MAK
Utl.: Rückgabe betrifft Objekte aus den Sammlungen der Albertina,
des Kunsthistorischen Museums und des MAK =
Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung (3. Juli 2014) die Rückgabe mehrerer Porzellanobjekte aus dem
MAK und einer Sammlungskartei an die Erben nach Nathan Eidinger. Aus
der Albertina wurde die Rückgabe einer Gouache an die Erben nach
Maximilian und Käthe Kellner sowie einer Zeichnung von Adolf Menzel
an die Erben nach Leopoldine Mannaberg empfohlen. An den Deutschen
Orden sollen Grabungsfunde, die sich heute in der Antikensammlung des
Kunsthistorischen Museums befinden, zurückgegeben werden. Nicht
empfohlen wurde die Rückgabe von Objekten aus dem MAK, die aus der
Sammlung von Arthur Rosthorn stammen.
Der Fabrikant und Kunstsammler Nathan Eidinger musste mit seiner
Familie vor den Nationalsozialisten aus Wien fliehen. Seine
Kunstsammlung wurde für eine fällig gestellte Schuld gepfändet und
veräußert. Ein Teil seiner Porzellansammlung gelangte so in die
Sammlungen des MAK. In einem Rückstellungsverfahren wurde das MAK
verpflichtet, die Porzellane zurückzustellen, doch berief sich dieses
auf eine seit 1939 bestehende Sicherstellung nach dem
Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut, um zumindest einen Teil der
Porzellane erwerben zu können. Da der Erwerb der zurückzustellenden
Kunstwerke somit im engen Zusammenhang mit dem Ausfuhrverbot
erfolgte, empfiehlt der Beirat die Rückgabe.
Die Gouache von Philippe Berger ist sowohl durch einen
Ausstellungskatalog von 1924 als auch durch die Vermögensanmeldung,
die Käthe Kellner im Zuge ihrer Verfolgung auszufüllen hatte, als
Eigentum des von den Nationalsozialisten verfolgten Ehepaars
Maximilian und Käthe Kellner dokumentiert. Maximilian Kellner
verstarb 1940 in Wien, seine Frau Käthe wurde 1941 deportiert. Die
Gouache tauchte erst wieder im Jahr 1954 auf, als sie von der
Albertina aus dem Kunsthandel erworben wurde.
Leopoldine Mannaberg, die als Witwe des 1941 verstorbenen bedeutenden
Arztes Julius Mannaberg u.a. mit diskriminierenden Abgaben wie einer
aushaftenden Judenvermögensabgabe belastet war, verkaufte das Blatt
von Adolf Menzel im Jahr 1944 über den Kunsthandel an den für den
"Sonderauftrag Linz" arbeitenden Gottfried Reimer. Nach dem Krieg
gelangte es über Depots des Bundesdenkmalamtes an die Albertina. Da
der Verkauf verfolgungsbedingt war, soll das Blatt an die Erben
zurückgestellt werden.
Nach dem "Anschluss" wurde die Ballei Österreich des Deutschen Ordens
aufgelöst und die Kunstschätze des Ordens u.a. dem Kunsthistorischen
Museum zugewiesen. Diese wurden zwar schon nach 1945 zum
überwiegenden Teil dem Orden rückerstattet, ein Bestand aus Funden
der römischen Siedlung Emona verblieb jedoch auch nach Kontakten in
den 1960er Jahren bis heute in der Antikensammlung.
Nicht zur Rückgabe an die Erben nach Arthur Rosthorn empfohlen wurden
zwei Objekte aus dem MAK. Der österreich-ungarische Diplomat in China
und Persien und spätere Honorarprofessor an der Universität Wien
stand jedenfalls seit Ende des Ersten Weltkriegs im Kontakt mit dem
heutigen MAK. In einem Fall handelt es sich um eine von Arthur
Rosthorn gegebene Leihgabe, nämlich eine chinesische Schale des 18.
Jahrhunderts, im anderen Fall um einen chinesischen Globus, den
Arthur Rosthorn im Jahr 1939 dem MAK verkaufte. Zwar stand Arthur
Rosthorn dem nationalsozialistischen Regime ablehnend gegenüber, eine
Verfolgung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Da somit kein
nichtiges Rechtsgeschäft vorliegt, war keine Rückgabe zu empfehlen.
Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.
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