- 01.07.2014, 13:04:07
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- OTS0182 OTW0182
Wiener Kassenarzt beantragt Aufhebung des ELGA-Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof
Eingriff in das Recht auf Datenschutz sowie in Eigentumsrechte - Viele Verfassungswidrigkeiten
Utl.: Eingriff in das Recht auf Datenschutz sowie in Eigentumsrechte
- Viele Verfassungswidrigkeiten =
Wien (OTS) - Alfred Pixner, niedergelassener Kassenarzt für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Wien-Brigittenau, hat beim
Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Aufhebung des ELGA-Gesetzes
eingebracht. Angefochten werden dabei sämtliche Bestimmungen des
Gesetzes, insbesondere der Eingriff in das Datenschutzrecht, die
Verantwortlichkeiten für die Datensicherheit durch den Arzt, die
Verantwortlichkeit des Arztes für lückenhafte Befunderstellungen und
daraus resultierende mögliche Behandlungsfehler sowie Eingriffe in
das Eigentumsrecht, weil Ärztinnen und Ärzten Aufgaben hinsichtlich
Haftung und Datensicherheit aufgebürdet würden, die diese nicht
erfüllen könnten. ****
Erstellt wurde der Antrag von einem Wiener Rechtsanwalt.
Unterstützt wird er von der Wiener Ärztekammer.
Pixner begründet den Antrag vor allem mit dem Eingriff in das
Datenschutzrecht sowie in die Privatsphäre, analog zur
Vorratsdatenspeicherung. Der Staat zwinge den Bürger in ein System,
von dem man sich aktiv abmelden müsse und für das am Ende keiner die
Verantwortung trage. Das aber widerspreche dem Grundrecht auf
Datenschutz, das eine Opt-in-Lösung, also das aktive Einsteigen in
das System mit ausdrücklicher Zustimmung, zwingend vorschreibe.
"Hier greift der Staat ohne Zustimmung des Patienten nach
medizinischen Daten, und das ohne ordentlichen Rechtsschutz",
kritisiert Pixner. Denn selbst wenn der Patient hinausoptiere,
blieben die Daten in ELGA, da nur Links gelöscht würden - "was aber
niemand überprüfen kann".
Auch regle das Gesetz nicht, wer auf die Daten zugreifen könne.
Bei mehr als 100.000 potenziell Zugriffberechtigten in Österreich sei
dem Missbrauch damit "Tür und Tor geöffnet". Und selbst wenn man sich
abmeldet, dauert es mehrere Wochen, bis die Abmeldung durchgeführt
wird. Pixner: "Für Patienten ist das absolut unzumutbar."
Im ELGA-Gesetz werde weiters massiv in Eigentumsrechte
eingegriffen. Pixner erklärt dies unter anderem damit, dass er
Investitionen tätigen müsste, die ihm per Gesetz nicht abgegolten
würden, vor allem vermehrte Computerkapazitäten sowie zusätzliche
Wartungs- und Betreuungskosten durch seine Softwarefirma. Außerdem
sei ein erhöhter zeitlicher Aufwand pro Patient wegen eines
unsortierten Suchens in Dateien notwendig, "wobei diese Zeit dann für
die wirklich notwendige ärztliche Betreuung meiner Patienten fehlt".
Als Kassenarzt könne er seine Tarife nicht selber festlegen, und
eine Bestimmung, die die Krankenkassen zwinge, den erhöhten Zeit- und
Investitionsaufwand abzudecken, fehle. Der einzige Schritt wäre, die
Kassenverträge zurückzulegen, "was aber für die sozialmedizinische
Betreuung meiner Patientinnen, vor allem aus den ärmeren
Bevölkerungskreisen, unzumutbar und unsozial wäre".
Zudem würde Ärztinnen und Ärzten die Verantwortung für eine
Datensicherheit auferlegt, die es so gar nicht geben könne. Auch gibt
Pixner zu bedenken, dass er sich wegen der Möglichkeit des Patienten,
einzelne Befunde oder Diagnosen herauszulöschen, nicht mehr auf
Arztbriefe und Befunde verlassen könnte.
Pixner: "Mit meinem Antrag an den Verfassungsgerichtshof will ich
den Patienten und der Ärzteschaft ein unsinniges, unsicheres und
teures Projekt ersparen." (hpp)
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