Verbreitung der betrieblichen Kollektivversicherung in Wien am höchsten
Utl.: Verbreitung der betrieblichen Kollektivversicherung in Wien am
höchsten =
Wien (OTS) - "Sämtliche Studien zeigen auf, dass in Österreich
Sicherheit und Garantie als wichtigste Kriterien gelten, wenn es um
die Altersvorsorge geht. Die Mehrheit der Österreicherinnen und
Österreicher weist diesen beiden Faktoren mehr Bedeutung zu als hohen
Renditen oder hohen Zinsen", sagt DI Manfred Rapf, Vorsitzender der
Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband
VVO. Das sind genau die Merkmale, die die betriebliche
Kollektivversicherung (BKV) im Unterschied zum Pensionskassenmodell
auszeichnen. Die BKV wurde 2005 als Garantieprodukt der
Lebensversicherung gesetzlich verankert und bietet den Begünstigten
im Vergleich zur Pensionskassenlösung eine von Beginn an klar
kalkulierbare und verlässliche, lebenslange Rente mit Garantiezins,
die von Schwankungen auf dem Kapitalmarkt und demografischen
Entwicklungen nicht beeinflusst wird.
Umstieg auf Sicherheit und Garantie
Die betriebliche Kollektivversicherung ist in Österreich
allerdings noch viel zu wenig bekannt. In deren Genuss kommen derzeit
erst rund 22.200 Beschäftigte, während rund 762.000 (per Q1/2014) in
ein Pensionskassenmodell eingebunden sind. Um eine individuelle Wahl-
und Wechselmöglichkeit zu schaffen, hat der Gesetzgeber im Vorjahr
eine Novelle zum Pensionskassen- und Betriebspensionsgesetz erlassen.
Arbeitnehmer können ab dem vollendeten 55. Lebensjahr jeweils
jährlich, spätestens aber zum Pensionsantritt von der Pensionskasse
auf die betriebliche Kollektivversicherung umsteigen. Der
Übertrittswunsch ist bis 31. Oktober 2014 dem Arbeitgeber bekannt zu
geben, damit der Wechsel mit 1. Jänner 2015 erfolgen kann. Einzige
Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber eine entsprechende
arbeitsrechtliche Grundlage (Betriebsvereinbarung) geschaffen und
einen BKV-Vertrag abgeschlossen hat. In Unternehmen ohne Betriebsrat
können Einzelvereinbarungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern
getroffen werden.
Verbreitung der BKV nach Bundesländern sehr unterschiedlich
Aktuell haben bereits rund 1.800 Betriebe in Österreich zugunsten
ihrer Mitarbeiter einen BKV-Vertrag mit einer Versicherung
abgeschlossen. Die Verbreitung nach Bundesländern ist dabei
allerdings sehr unterschiedlich. Rund 40 % der Verträge entfallen auf
Wien (25 %) und Niederösterreich (15 %), insgesamt 38 % auf die
westlichen Bundesländer, Oberösterreich (14 %), Salzburg (7 %),
Vorarlberg (11 %) und Tirol (6 %), sowie 20 % auf die Steiermark und
Kärnten (jeweils rund 10 %). Das Burgenland ist mit 2 % ganz klar das
Schlusslicht.
Vorteile der BKV für die Begünstigten
Im Gegensatz zum Pensionskassenmodell wird bereits bei
Vertragsabschluss die Pensionshöhe garantiert, und einmal zugeteilte
Gewinne in der Ansparphase können nicht mehr gekürzt werden oder
verlorengehen. Das bedeutet, Erträge werden von der Versicherung
schon während der Ansparphase laufend den Begünstigten gutgeschrieben
und erhöhen die garantierte Pension. Beiträge sind in der BKV für den
Mitarbeiter sofort unverfallbar und können in Form des so genannten
"Rucksackprinzips" unter anderem auf einen neuen Arbeitgeber
übertragen werden. Für die Berechnung der künftigen Pension kommen
bei der BKV die bei Vertragsabschluss geltenden Rententafeln zur
Anwendung und diese ändern sich über die gesamte Laufzeit nicht mehr.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung trägt damit das
Risiko der steigenden Lebenserwartung die Versicherung. Für den
Unternehmer sind Prämienzahlungen nicht nur von Sozialabgaben und
sonstigen Lohnnebenkosten befreit, sondern auch als Betriebsausgabe
absetzbar.
Im 1. Quartal 2014 verzeichnete die betriebliche
Kollektivversicherung im Vergleich zum Vorquartal einen Zuwachs von
17,6 % auf 756,5 Mio. Euro, während die Pensionskassen im gleichen
Zeitraum nur um 2,1 % zulegten.
"Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter die entsprechenden
Rahmenbedingungen schaffen, damit diese die vom Gesetzgeber
geschaffene Wahl- und Umstiegsmöglichkeit auch wirklich nutzen
können, zeichnen sich im Sinne der Fürsorgepflicht als besonders
verantwortungsbewusste Arbeitgeber aus. Die betriebliche
Kollektivversicherung ist als betriebliche Garantiepension eine
entsprechende Systemalternative, wenn es um Sicherheit im
Zusammenhang mit Vorsorge geht", betont Rapf.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VVO