• 27.06.2014, 13:11:48
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FPÖ-Stefan zu VfGH-Entscheid: Erfolg im Kampf gegen Datenspeicherwut und Generalverdächtigungen!

Wien (OTS) - "Es ist schön zu sehen, dass der Rechtsstaat doch
funktioniert", betont heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan in
Zusammenhang mit der Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den
Verfassungsgerichtshof (VfGH). "Wir Freiheitliche haben immer darauf
hingewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein tiefgreifender
Eingriff in die Grundrechte ist - man kann nicht acht Millionen
Österreicher unter 'Pauschalverdacht' stellen. Das hat der VfGH nun
bestätigt", so Stefan.

Basis für die Vorratsdatenspeicherung sei eine 2006 in Kraft
getretene EU-Richtlinie gewesen - bereits gegen diese hätten die
Freiheitlichen gekämpft. Stefan: "Die FPÖ brachte über die damals
freiheitliche Kärntner Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof
eine Klage ein. Der Verfassungsgerichtshof rief den EuGH an. Mit dem
Ergebnis, dass der EuGH die Richtlinie im April 2014 kippte." Der
VfGH selbst habe damals zwar den Antrag der Kärntner Landesregierung
aus formalen Gründen zurückgewiesen, mit fast gleichlautenden Klagen
hätten zwei privaten Antragsteller jetzt aber Recht bekommen.

"Es hat zwar etwas gedauert, nun ist aber die Vorratsdatenspeicherung
auch in Österreich vom Tisch und das ist ein großer Erfolg im Kampf
gegen Datenspeicherwut und Generalverdächtigungen", so Stefan.

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