Ende der Vorratsdatenspeicherung in Österreich
Angelika Werthmann über den Sieg österreichischer Datenschützer und europäische Konsequenzen
Brüssel/Salzburg (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat am heutigen Freitag, 27.6.2014, die Vorratsdatenspeicherung für gesetzeswidrig erklärt.
"Ich bin sehr erfreut darüber, dass der vehemente Widerstand der Kritiker zum Erfolg geführt hat. Es steht einfach in keinem Verhältnis, Gesprächs- und Kommunikationsdaten allgemein als Präventionsmaßnahme zu speichern. Die Vorratsdatenspeicherung war als Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen zu werten und somit absolut nicht tragbar", sagt MdEP Angelika Werthmann, fraktionsloses Mitglied des Europäischen Parlaments.
"Dieses Urteil muss nun auf europäischer Ebene diskutiert werden. Schließlich steht die Vorratsdatenspeicherung laut des Verfassungsgerichtshofes sogar im Widerspruch gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Was bereits lange von Kritikern aufgegriffen wurde, ist jetzt durch den VfGH bestätigt worden. Die Kommission muss nun dringend eine Revision der entsprechenden Richtlinie ins Auge fassen", fügt MdEP Werthmann hinzu.
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