• 27.06.2014, 13:05:55
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  • OTS0172 OTW0172

Ende der Vorratsdatenspeicherung in Österreich

Angelika Werthmann über den Sieg österreichischer Datenschützer und europäische Konsequenzen

Utl.: Angelika Werthmann über den Sieg österreichischer
Datenschützer und europäische Konsequenzen =

Brüssel/Salzburg (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat am heutigen
Freitag, 27.6.2014, die Vorratsdatenspeicherung für gesetzeswidrig
erklärt.

"Ich bin sehr erfreut darüber, dass der vehemente Widerstand der
Kritiker zum Erfolg geführt hat. Es steht einfach in keinem
Verhältnis, Gesprächs- und Kommunikationsdaten allgemein als
Präventionsmaßnahme zu speichern. Die Vorratsdatenspeicherung war als
Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen zu werten und
somit absolut nicht tragbar", sagt MdEP Angelika Werthmann,
fraktionsloses Mitglied des Europäischen Parlaments.

"Dieses Urteil muss nun auf europäischer Ebene diskutiert werden.
Schließlich steht die Vorratsdatenspeicherung laut des
Verfassungsgerichtshofes sogar im Widerspruch gegen Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Was bereits lange von
Kritikern aufgegriffen wurde, ist jetzt durch den VfGH bestätigt
worden. Die Kommission muss nun dringend eine Revision der
entsprechenden Richtlinie ins Auge fassen", fügt MdEP Werthmann
hinzu.

(Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der alleinigen
Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht unbedingt den
offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments wieder.)

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