• 26.06.2014, 09:43:57
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  • OTS0051 OTW0051

ÖAMTC: Ab 1. Juli neue Lkw-Fahrverbote in Wien und Niederösterreich

Betrifft Fahrzeuge der Klasse N

Utl.: Betrifft Fahrzeuge der Klasse N =

Wien (OTS) - Mit 1. Juli 2014 treten in Wien und Teilen
Niederösterreichs neue Fahrverbote in Kraft, die im Wesentlichen für
Lkw gelten. Ziel ist die Reduktion von Luftschadstoffen. "Die
Fahrverbote gelten für Fahrzeuge der Abgasklasse EURO 1 und
schlechter", erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. "Betroffen sind
alle Fahrzeuge der Klasse N, unabhängig vom Fahrzeuggewicht - also
beispielsweise Kleintransporter oder Geländewagen, sofern sie als Lkw
bzw. Sattelzug- und in Wien auch als Sattelkraftfahrzeuge zugelassen
sind." Ausnahmen gibt es unter anderem für Einsatzfahrzeuge,
Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge und historische Fahrzeuge. Ausnahmebewilligungen werden von
der zuständigen Behörde (in Niederösterreich: Amt der
Landesregierung; in Wien: MA 46) ausgestellt. Neben ganz Wien
umfassen die Fahrverbote das "Sanierungsgebiet Wiener Umland". Dazu
zählen zahlreiche Gemeinden in den Bezirken Bruck an der Leitha,
Gänserndorf, Korneuburg, Mödling und Wien-Umgebung. Eine genaue
Auflistung sowie Karte der betreffenden Gebiete findet man unter
www.oeamtc.at/recht.

"Die Fahrverbote, die ab 1. Juli 2014 gelten, sind jedoch nur ein
erster Schritt", betont der ÖAMTC-Experte. "Denn ab 1. Jänner 2015
müssen sämtliche betroffenen Fahrzeuge, die, unabhängig von ihrer
Herkunft, in Wien unterwegs sind, mit einer
Abgas-Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein." Die Kennzeichnung
wird für neue Fahrzeuge durch den Hersteller durchgeführt. Bereits
zugelassene Lkw erhalten die Plakette in Werkstätten, die zu §
57a-Überprüfungen berechtigt sind bzw. beim ÖAMTC. "Die nächste Phase
zur Luft-Schadstoffreduktion erfolgt am 1. Jänner 2016", sagt
Authried. "Ab dann wird in Wien und Teilen Niederösterreichs das
Fahrverbot auf die Abgasklasse EURO 2 ausgeweitet."

Alle Infos zu den neuen IG-L-Fahrverboten, Ausnahmen und
betroffenen Gebieten in Wien und Niederösterreich findet man unter
www.oeamtc.at/recht.

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