• 25.06.2014, 14:19:20
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Hundstorfer: Rechnungshof-Bericht bestätigt - Mindestsicherung ist sozial- und gesundheitspolitischer Fortschritt

Durchschnittliche Bezugsdauer 8 Monate; durchschnittliche Höhe 300 Euro; unterschiedliche Bezugshöhe in den Ländern aufgrund unterschiedlicher Wohnungskosten

Utl.: Durchschnittliche Bezugsdauer 8 Monate; durchschnittliche Höhe
300 Euro; unterschiedliche Bezugshöhe in den Ländern aufgrund
unterschiedlicher Wohnungskosten =

Wien (OTS/Sozialministerium) - "Mit der Einführung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) wurden bundesweit
einheitliche Mindeststandards zur Bekämpfung von Armut eingeführt.
Dieses Ziel wurde eindeutig erreicht, das wurde auch heute durch den
Rechnungshof-Bericht bestätigt", unterstrich Sozialminister Rudolf
Hundstorfer. Die BMS soll aber nicht nur vor Armut schützen, sondern
vor allem auch ein Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt darstellen;
diese Vorgabe sei ebenfalls erfüllt worden - seit Einführung der BMS
sind mehr als 67.000 BezieherInnen der Mindestsicherung wieder in den
Arbeitsmarkt zurückgebracht worden. Mit Verbesserungen bei den
Freibeträgen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt sollen die
Anreize für Mindestsicherungsbezieher, wieder auf eigenen Beinen zu
stehen, weiter erhöht werden, so der Sozialminister. ****

"Es ist die Aufgabe des Staates, Menschen in schwierigen
Lebenssituationen zu unterstützen, solange bis wieder ein
selbstbestimmtes Leben möglich ist. Ebenso wichtig ist es, Missbrauch
zu unterbinden. Von Seiten des AMS wurden daher seit Einführung der
Mindestsicherung 42.000 Sperrmeldungen an die Bezirksbehörden
weitergeleitet, wenn grundsätzlich arbeitsfähige BMS-BezieherInnen
ihrer Pflicht zur Arbeitssuche bzw. Arbeitsaufnahme nicht nachkamen.
"Wir unterstützen alle Menschen, die sonst keine Möglichkeit haben,
ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, Missbrauch wird aber ein Riegel
vorgeschoben", so Hundstorfer.

Die Anbindung der BMS an das Arbeitsmarktservice wirkt sich auch auf
die Bezugsdauer der Mindestsicherung aus. "Die durchschnittliche
Bezugsdauer der BMS beträgt acht Monate, die durchschnittliche
Bezugshöhe beträgt 300 Euro", unterstrich Hundstorfer. Eine soziale
Hängematte sehe wohl anders aus. Zur Kritik des Rechnungshof an der
mitunter mangelhaften Datenlage bzw. Statistiken merkte der
Sozialminister an, dass der Bund keine Datenhoheit über die BMS habe,
dass aber alle Daten, über die der Bund verfügt - wie Arbeitsmarkt
oder Krankenversicherung - vollständig und rasch verfügbar seien.
"Wir bemühen uns diese mitunter unbefriedigende Situation zu
verbessern", sagt der Minister.

Zu den unterschiedlichen Bezugshöhen in den einzelnen Ländern
unterstrich der Minister, dass die Mindestsicherung eine Mindesthöhe
der Unterstützung vorgibt. Wenn Länder darüber hinaus mehr bezahlen,
dann gibt es dafür Gründe, wie unterschiedliche Wohnungskosten. Wenn
in Vorarlberg höhere Mieten zu zahlen sind als in Kärnten, so wirkt
sich das auch auf die Unterstützungsleistung der Länder aus. In der
Mindestsicherung, die 2014 für Einzelunterstützte 814 Euro ausmacht,
sind 25 Prozent für Wohnungskosten reserviert. Ist eine ortsübliche
Unterkunft teurer, so wird dies von den Ländern ausgeglichen. In den
vom RH geprüften Länder Tirol und Vorarlberg gehen die Wohnkosten
häufig über das BMS-Niveau hinaus und da diese Länder die Kosten in
der Sozialhilfe abgedeckt haben, machen sie es aufgrund des
Verschlechterungsverbot auch in der Mindestsicherung, schloss der
Minister. (Schluss)

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