• 24.06.2014, 12:19:23
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Khol und Blecha bringen Vorschläge zur Steuerreform ein

Seniorenrat fordert Einbindung der Senioren und der Jugend in Steuerreform-Arbeitsgruppe

Utl.: Seniorenrat fordert Einbindung der Senioren und der Jugend in
Steuerreform-Arbeitsgruppe =

Wien (OTS) - Im Rahmen der heutigen Sitzungen des Österreichischen
Seniorenrates wurden u.a. die aktuellen Themen Steuerreform, Anhebung
des effektiven Pensionsantrittsalters und Gesundheitsversorgung
erörtert. Zu den Details:

Vorschläge zur Steuerreform

Wenn seitens der Bundesregierung eine "Totalreform" angedacht
wird, indem auch diverse Absetz- bzw. Freibeträge vereinheitlicht
bzw. abgeschafft werden, so müssen diese Veränderungen in gleicher
Weise auch für Pensionsbezieher gelten. Bei Pensionisten, die ihre
Einkommenssituation nachweislich nicht mehr ändern können, muss die
Anzahl der zu versorgenden Pensionisten wie bei Aktiven voll
berücksichtigt werden. Eine Abschaffung von Absetz- bzw. Freibeträgen
kann auch nur dann in Betracht gezogen werden, wenn zugleich die
allgemeinen Steuern entsprechend umfassend gesenkt werden - eine
Steuererhöhung durch die Hintertür darf dadurch nicht entstehen.

Wenn aber das bisherige System beibehalten werden soll, so schlägt
der Österreichische Seniorenrat folgende systemimmanente Korrekturen
vor:

1)Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag / Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Seniorenrat tritt für die Aufhebung der Einschleifregelung
beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG) ein,
damit dieser in Zukunft einkommensunabhängig gewährt wird, was die
Wiederherstellung der alten Rechtslage (vor dem 1.1.2011) beim
Alleinverdienerabsetzbetrag bedeutet. Von der Aufhebung begünstigt
wären vor allem Pensionistinnen und Pensionisten ohne aktuelle
Kinderbetreuungspflichten.

Kosten: Diese Maßnahme kostet ca. 10 bis 15 Millionen Euro im Jahr
und würde vor allem verhindern, dass Pensionisten trotz
Pensionserhöhung durch Wegfall des Pensionistenabsetzbetrages keine
oder nur eine sehr reduzierte Anpassung erhalten. Im Hinblick darauf,
dass der Bundeszuschuss zu den Pensionen in den letzten Jahren immer
deutlich unter den Budgetvoranschlägen lag (bis zu 400 Millionen
Euro) ist diese Maßnahme sicherlich zu finanzieren.
Wird seitens der Bundesregierung angedacht, den bisherigen AVAB durch
eine neue Form der steuerlichen Berücksichtigung der Unterhaltskosten
zu ersetzen, so muss diese uneingeschränkt auch für Pensionsbezieher
gelten.

2)Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20%

Der derzeitige Eingangssteuersatz von 36,5 % ist viel zu hoch.
Vorgeschlagen wird eine Herabsetzung auf 20 %.

3)Die Steuergrenzen für die einzelnen Steuerstufen müssen angehoben
werden

Derzeit sinkt - trotz jährlicher Pensionsanpassung - durch die
"kalte Progression" das reale Einkommen 100.000er Pensionisten. Daher
müssen die Steuerstufen vermehrt und abgeflacht werden.

4)Wegfall der Einschleifregelung beim allgemeinen
Pensionistenabsetzbetrag und damit Gleichbehandlung mit
Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag

Die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern mit aktiven
Lohnsteuerpflichtigen setzt grundsätzlich voraus, dass der allgemeine
Pensionistenabsetzbetrag wie die beiden Absetzbeträge für
Arbeitnehmer (Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag)
behandelt wird. Daher ist die beim allgemeinen
Pensionistenabsetzbetrag vorhandene Einschleifregelung ersatzlos zu
streichen.

Auch bei Pensionisten liegt ein allgemeines Mobilitätsbedürfnis
vor. Dieser Tatsache ist Rechnung zu tragen.

5)Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der
Negativsteuer

1,1 Millionen Pensionisten müssen von Pensionen von monatlich
unter 1.067 Euro leben und zahlen keine Lohnsteuer. Sie zahlen aber
Krankenversicherungsbeiträge, so wie die Arbeitnehmer, die bei
Einkommen bis 1.200 Euro dafür eine Gutschrift erhalten. Diese
Gutschrift, "Negativsteuer" genannt, muss auch für Pensionisten
gelten!

6)Anhebung und Valorisierung der pauschalierten Freibeträge
(außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw.
Krankheitendiätverpflegung

7)Anerkennung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen durch
Wegfall des Selbstbehaltes

Der Seniorenrat fordert daher die vollständige Einbindung von
Seniorenrat und Bundesjugendvertretung in die Verhandlungen der
Steuerreform.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2014

Im Rahmen der Regierungsverhandlungen wurde auch unter Einbindung
der Seniorenvertreter vereinbart, zur Jahresmitte 2014 das erste
Frühpensionsmonitoring umzusetzen. Umfassen soll es eine Auswertung
nach Versicherungsart, Pensionsart, Alter, Geschlecht, Region, Beruf
und höchster abgeschlossener Ausbildung. Ziel ist es, transparent zu
machen, wo die meisten Frühpensionsfälle liegen.

Dieses Pensionsmonitoring ist eng mit dem Beschäftigungsmonitoring
verbunden, mit dem die Beschäftigungsquoten 50plus je Branche erhoben
werden sollen. Sie liefern die Grundlage für die Feststellungen,
welche Arbeitgeber einen Bonus bzw. welche Arbeitgeber einen Malus
erhalten sollen.

Nunmehr steht fest, dass diese selbst gesteckten Fristen für die
Beschlussfassung eines Sozialrechts-Änderungs-Gesetzes, welches diese
Reformschritte beinhaltet, nicht eingehalten wurden. Tausende
leistungswillige Seniorinnen und Senioren sind enttäuscht, weil man
sich auf Frühpensionsmonitoring und Bonus-Malus-System nicht einigen
konnte und diese nun auch die für 1. Juli versprochene
Aufschub-Bonuspension nicht bekommen können. Für den Fall der
Nicht-Inanspruchnahme einer (Regel)Alterspension sollte der
derzeitige Bonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht und vom Erwerbseinkommen
kein PV-Beitrag mehr eingehoben werden.

Der Seniorenrat hält es für inakzeptabel, dass diese wichtigen
Reformen für unser Pensionssystem nicht fristgerecht umgesetzt werden
können und appelliert an alle ihre Blockadehaltung umgehend
aufzugeben, damit noch heuer alle eventuellen Stolpersteine beseitig
werden.

Im Sinne jener Seniorinnen und Senioren, die ihren Arbeitsplatz
bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter - und darüber hinaus -
behalten können und wollen, ist der Weg für ein modernes und
einheitliches Pensionssystem endlich zu ebnen.

Betriebspensionen / Pensionskassen

Betriebspensionen sind keine freiwilligen oder zusätzlichen
Sozialleistungen, sondern vertraglich zugesagte Leistungen, die für
rund 2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher (inkl. Familien)
von Bedeutung sind. Es handelt sich im Regelfall um thesaurierte
(aufgeschobene) Gehaltsbestandteile, d.h. der Arbeitnehmer hat
während seiner aktiven Zeit auf einen Teilbetrag der jährlichen
Gehaltserhöhung verzichtet und mit diesem Betrag hat der Arbeitgeber
das persönliche Pensionskassenkonto des Arbeitnehmers dotiert, damit
dieser im Alter über eine Betriebspension verfügen kann.
Seit Jahren kämpft der Seniorenrat dafür, die Verluste der rund
80.000 Pensionskassen-Pensionistinnen und Pensionisten durch
steuerliche Maßnahmen auszugleichen. Die im Frühjahr 2012
beschlossene Möglichkeit, bestimmte Pensionskassenansprüche im
Vorhinein pauschal und begünstigt besteuern zu lassen, wurde nur von
ca. 7.800 der rund 60.000 Leistungsberechtigten in Anspruch genommen
und wird seitens des Seniorenrates als absolut unzureichend
angesehen.

Gefordert wird daher:
- Vorabbesteuerungsmodell als Dauerrecht mit Wahlrecht der
Berechtigten und Einbeziehung aller steuerpflichtigen Vermögens
gedeckter Rentenformen. Das Wahlrecht auf Vorabbesteuerung ist vor
Pensionsantritt und auch in der Pension grundsätzlich jederzeit in
Anspruch zu nehmen.

- Der begünstigte Vorweg-Besteuerungssatz von 20% (normal 25%) soll
auf PKA-Pensionen bis zu EUR 500,-- p.m. (bisher EUR 300,--)
angewandt werden.

- Alternativ ist einheitlich der Halbsteuersatz anzuwenden.
Der Pauschal-Steuersatz ist als Halbsatz jeweils die Hälfte des
letzten Effektiv-Steuersatzes vor Antragstellung. Nur dieser Satz ist
individuell an die Steuersituation des Berechtigten angepasst und
berücksichtigt damit am ehesten alle Argumente für eine einfachere
und gerechtere Besteuerung wie die folgenden: unterschiedliche
Steuersätze in der Anspar- und Leistungszeit, die Lebenserwartung,
die Abnahme des Realwertes nominell gleich bleibender Pensionen,
Rentenkürzungen und die vorgezogene Steuerleistung. Besteuerungsbasis
ist die adaptierte Deckungsrückstellung. Sie entspricht der echten
Besteuerungsgrundlage.

Ist dieser Halbsatz des Effektivsteuersatzes Null, wird eine
solche Rentenzahlung als nicht steuerbar erklärt. Es sollen damit
auch in diesen Fällen die Verwaltungseinsparungen erzielt werden.

- Steuerfreie Auszahlung aller PKA-Pensionen aus
Arbeitnehmerbeiträgen (direkt oder umgewandelt = PKG § 48 a und 48 b
/ bisher nur 75% steuerfrei)
Die Vorteile für den Staat: Steuereinnahme von 740 Millionen bzw. bis
1 Milliarde Euro im Jahr 2015

- Keine Doppelbesteuerung nach der Vorabbesteuerung. Alle
vorabbesteuerten Renteneinkommen sind fiktiv zugeflossen, nicht mehr
steuerpflichtig und unterliegen daher fortan keiner Einkommensteuer
mehr.

- Weites schlägt der Seniorenrat einen Verzicht auf die jeweiligen
zeitlichen Befristungen beim einmaligen Umstieg innerhalb der
Pensionskasse bzw. zur BKV und beim Verzicht auf die Dotation der
Schwankungsrückstellung (§ 24 a PKG) vor.

Pensionskonto

Seit 1. Jänner 2014 werden die Pensionen ausschließlich mit dem
neuen Pensionskonto berechnet. Alle Personen, die ab 1. Jänner 1955
geboren sind und Versicherungszeiten vor 2005 erworben haben,
erhalten eine Kontoerstgutschrift.

Das bedeutet, dass alle bis 2013 erworbenen Versicherungszeiten
zusammengeführt und ins neue Pensionskonto übertragen werden. Somit
kann die Pensionshöhe auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems
berechnet werden.

Seit Juni 2014 werden automatisch Mitteilungen über den Stand des
jeweiligen Pensionskontos versandt.

Primärversorgung in Österreich (Primary Health Care - PHC)

Der Österreichische Seniorenrat unterstützt alle Maßnahmen, die zu
einer Verbesserung der Primärversorgung in Österreich beitragen. Dazu
bedarf es natürlich einer umfassenden und integrierten Strategie,
wobei im Mittelpunkt weiterhin der Hausarzt / die Hausärztin zu
stehen hat.

Grundsätzlich muss zwischen der Situation auf dem Lande und dem
städtischen Bereich unterschieden werden. Während im ländlichen
Bereich vor allem eine bessere Vernetzung anzustreben ist, sind im
städtischen Bereich auch Gesundheitszentren / Versorgungszentren als
zusätzliches Angebot der bestehenden Struktur (Hausärzte als
Einzelpraxen) durchaus sinnvoll.

Diese Gesundheitszentren müssen rund um die die Uhr mit dem sog.
Kernteam (praktischer Arzt, DGKS/DGKP und Ordinationsassistenz)
besetzt sein. Nur dadurch ist die angestrebte Entlastung der
Spitalsambulanzen möglich.

Zu betonen ist, dass die Gesundheitszentren als zusätzliches
Angebot der Primärversorgung zu verstehen sind. Das neue System der
multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgung sollte
zunächst in einem Pilotprojekt getestet und danach evaluiert werden.
Erst nach positivem Abschluss dieser Prozesse soll eine
flächendeckende Implementierung erfolgen.

Sicherung einer bürgernahen Gesundheitsvorsorge durch
Hausärzte u n d PHC

Dem Österreichischen Seniorenrat ist die flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel ein besonders wichtiges
Anliegen. Auch im Regierungsprogramm (Seite 23) ist bereits ein
Maßnahmenpaket zur Sicherung einer bürgernahen Gesundheitsvorsorge
(Landärzte und Hausapotheken) vorgesehen.

Der Seniorenrat fordert daher in diesem Zusammenhang:
- die dauernde Erhaltung der bestehenden ärztlichen Hausapotheken,
auch bei Ordinationsnachfolge
- die Sicherung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung
durch Haus- bzw. Landärzte
- die Sicherung der Arzneimittelversorgung im ländlichen Raum auch
für nicht mobile Patient/innen

Leider gibt es nach wie vor zahlreiche, ungelöste Fragen, wie
folgende:
- die Fortsetzung einer Hausapotheke bei Ordinationsnachfolge, etwa
bei Pensionierung,
- die fragwürdige starre 4- bzw. 6-km-Grenze im Apothekengesetz, die
auf die lokale Versorgungs- und Verkehrssituation keine Rücksicht
nimmt,
- und aus der sich im ländlichen Raum de facto ein
Einwohnerschlüssel von rund 4.000 für den Gebietsschutz für
öffentliche Apotheken ergibt, während im städtischen Bereich der
Einwohnerschlüssel 5.500 beträgt.

Das führt im ländlichen Raum in kleineren Gemeinden vielfach dazu,
dass es besonders zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden für die
Patienten äußerst schwierig ist, zeitgerecht zu notwendigen
Medikamenten zu kommen. Und in vielen Fällen wird kein
Allgemeinmediziner/in für die Ordinationsnachfolge gefunden, weil die
Praxis ohne Hausapotheke nicht wirtschaftlich geführt werden kann.

Studium der Gerontologie
Gerontologie ist die Wissenschaft vom Altern der Menschen. Der
Österreichische Seniorenrat hat sich in der Vergangenheit massiv für
die Einführung eines Studiums zur Erforschung der damit verbundenen
Phänomene, Probleme und Ressourcen eingesetzt.

Die Erarbeitung neuer Lösungskonzepte für eine alternde
Gesellschaft hat sich nun der postgraduale Universitätslehrgang
"Gerontologie und soziale Innovation" zum Thema gemacht. Die
Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs können Projekte zur
Lebens- und Sozialraumgestaltung älterer Menschen planen und umsetzen
sowie neue soziale Dienstleistungen entwickeln. Sie sind befähigt,
sich mit interdisziplinären und international vergleichenden Ansätzen
der Gerontologie kritisch auseinanderzusetzen und Praxis- bzw.
Forschungsprojekte im Kontext des Alters zu entwickeln.

Nähere Informationen dazu erteilt:
Universität Wien - Postgraduate Center
Mag. Martin Zuccato
Telefon: +43 1 4277 10813
E-Mail: [email protected]

Seniorenrats-Enquete am 22. September

Der Österreichische Seniorenrat mahnt erneut und energisch die
überfällige und oft versprochene Reform der Pflege-Gesetzgebung ein!
Wir sind überzeugt, dass diese Reform nach den Vorschlägen des
Rechnungshofs und unseren eigenen vielfach gemachten Anregungen eine
ausreichende Finanzierung sicherstellt, vor allem wenn der
Pflegefonds ins Dauerrecht übergeht.

Wir sind überzeugt, wie der Rechnungshof, dass eine Reform der
Verwaltung in der Pflege große Mittel für die Pflege selbst frei
macht. Um der Diskussion eine Wegweisung zu geben, veranstaltet der
Österreichische Seniorenrat am 22. September im Parlament eine
Enquete zum Thema "Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder gibt es zu
viele Pflegestrukturen?" mit mehreren Impulsreferaten und
Diskussionsrunden. Es wird gebeten den Termin vorzumerken.

IBAN Einführung

Mit 1. August läuft nun endgültig die Übergangsfrist zur
Umstellung im Zahlungsverkehr von Kontonummern auf IBAN ab. In
Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen und beginnt mit AT. Es
häufen sich beim Seniorenrat die Beschwerden, dass die Zahlenkolonnen
schwer aufzulösen bzw. abzuschreiben sind.
Um künftig eine leichtere Lesbarkeit zu erreichen, schlägt der
Österreichische Seniorenrat vor, dass seitens Behörden und
Unternehmen die IBAN in 4er Gruppen angegeben wird.

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