• 24.06.2014, 12:16:43
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Streunerhunde-Tötungen in Rumänien nach Gerichtsbeschluss illegal

Stadt Bukarest ignoriert Entscheidung - VIER PFOTEN: Tötungen müssen sofort gestoppt werden

Hundefänger in Bukarest bei ihrer grausamen Arbeit

Utl.: Stadt Bukarest ignoriert Entscheidung - VIER PFOTEN:
Tötungen müssen sofort gestoppt werden =

Wien (OTS) - Nach dem Gesetz ist der Gerichtsbeschluss mit sofortiger
Wirkung rechtsverbindlich: Die Streunerhunde-Tötungen sind seit
letzten Freitag, den 20. Juni, illegal. An diesem Tag hatte das
Bukarester Appellationsgericht die so genannten Anwendungsnormen des
Streunerhunde-Tötungsgesetzes aufgehoben, die von VIER PFOTEN
angefochten worden waren.

Dennoch setzt die Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA, die
offiziell der Bukarester Stadtverwaltung unterstellt ist, die
Streunerhunde-Tötungen widerrechtlich fort. Razvan Bancescu, Chef der
ASPA, erklärte gestern auf einer Pressekonferenz in Bukarest, die
ASPA würde weiterhin Hunde töten, bis das Gericht seine Entscheidung
begründet habe. "Derzeit sind die ASPA-Aktivitäten nicht
beeinträchtigt, und das Streunerhunde-Management-Programm wird
weiterlaufen", sagte Bancescu. Außerdem erklärte er, die ASPA habe
während des neunmonatigen Streunerhunde-Management-Programms in
Bukarest 25.000 Hunde gefangen, von denen etwa 10.000 getötet worden
seien.

VIER PFOTEN fordert die ASPA und alle Stadtverwaltungen auf, die
Streunerhunde-Tötungen sofort zu stoppen. "Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass die ASPA und alle Stadtverwaltungen sich an den
Beschluss halten und sich dementsprechend verhalten müssen", sagt
Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei VIER PFOTEN. "Andernfalls ist das
ein Missbrauch, und gegen die involvierten Personen können
Strafverfahren eingeleitet werden, weil sie sich dem
Gerichtsbeschluss widersetzen und illegal öffentliche Gelder
ausgeben. Bancescu kann daher nicht im Namen der ASPA gesprochen
haben, er hat wohl seine persönliche Meinung kundgetan."

Die Regierung hat nun die Möglichkeit, gegen den Gerichtsbeschluss in
Berufung zu gehen. Die Berufung muss nach dem Erhalt des Beschlusses
beim obersten Gericht eingereicht werden. "Berufung ist zwar eine
Option, doch sie verhindert einen konstruktiven Neubeginn", betont
Gabriel Paun. "Es wäre vernünftiger, sofort mit den richtigen
Experten eine kluge Dringlichkeitsverordnung zu erarbeiten. Wir
würden unsere Expertise und Ressourcen anbieten, wenn die
Bereitschaft für einen Dialog vorhanden wäre."

Das Tötungsgesetz war im Oktober 2013 in Kraft getreten, nachdem ein
Monat zuvor bei einem tragischen Vorfall ein kleiner Junge von
Streunerhunden tödlich verletzt worden war. Die Anwendungsnormen des
neuen Streunerhunde-Gesetzes, das deren Tötung erlaubt, wurden im
Dezember 2013 veröffentlicht. Kurz darauf starteten die
Massentötungen. Viele tausend Streunerhunde wurden seitdem von
verschiedenen Stadtverwaltungen, inklusive Bukarest, getötet. Anfang
Januar 2014 focht VIER PFOTEN die Anwendungsnormen an und legte dar,
dass mehrere Punkte darin bestehenden Gesetzen widersprechen.
Zunächst hatte VIER PFOTEN an die rumänische Regierung appelliert,
die Methodik einzufrieren, aber leider wies diese den Antrag ab.
Daraufhin focht VIER PFOTEN die Anwendungsnormen im März 2014 vor dem
Appellationsgericht in Bukarest an.

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