• 20.06.2014, 10:57:13
  • /
  • OTS0056 OTW0056

Wiener Kaffeehäuser: Kennzeichnung allergener Stoffe bis Ende 2014 gefordert, aber Vorgangsweise noch ungeklärt

Wirtschaftskammer fordert umsetzbare Lösungswege und Finanzierung

Utl.: Wirtschaftskammer fordert umsetzbare Lösungswege und
Finanzierung =

Wien (TP/OTS) - Vierzehn allergene Stoffe hat die EU definiert, die
in Wiener Gastronomiebetrieben, Kaffeehäusern und Hotels
gekennzeichnet werden müssen, um Gästen mit Allergien Sicherheit zu
geben, nicht das "Falsche" zu essen. Durch Verhandlungen mit dem
Gesundheitsministerium konnte die Wirtschaftskammer Österreich
erreichen, dass Gastronomen ihre Gäste - neben einer Auszeichnung auf
den Speisekarten - auch mündlich über Inhaltsstoffe informieren
können. "Speisekarten dick wie Telefonbücher, unleserlich für den oft
nicht betroffenen Gast und schwer administrierbar für uns
Kaffeehäuser und Gastronomen, das kann nicht die einzige Lösung sein.
Deshalb freue ich mich, dass die Wirtschaftskammer eine zweite
Möglichkeit der Auskunftspflicht ausverhandeln konnte", so Berndt
Querfeld, Obmann der Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser der
Wirtschaftskammer Wien.

Auskunftspflicht ja, aber wie?

Die Wiener Kaffeehäuser sind sich ihrer Verantwortung dem Gast
gegenüber durchaus bewusst. Es darf allerdings nicht sein, dass
wieder einmal alleine sie in die Pflicht genommen werden, um ein
allgemeines Gesundheitsthema umzusetzen. Das ist und bleibt die
Aufgabe des Gesundheitsministeriums, welches ein Konzept vorlegen
muss, das für alle Betroffenen umsetzbar ist.

Denn wie solch eine Auskunftspflicht konkret aussehen soll, kann man
sich in der Branche noch nicht vorstellen, da es viele ungeklärte
Fragen gibt:

- Wer soll solche Schulungen der Mitarbeiter durchführen? Bis dato
gibt es in der Branche keine flächendeckende Ausbildung zu diesem
Thema. Weder in den Berufsschulen noch in den Hotelfachschulen wurde
das Thema bisher unterrichtet.

- Wer soll geschult werden? Österreichweit gibt es 55.000 Betriebe,
bei einer konservativen Schätzung von zwei Mitarbeitern pro Betrieb
wären das bereits 110.000 Menschen, die bis Ende 2014 geschult werden
müssten - zeitlich ein kaum mehr einzuhaltender Rahmen.

- Wer trägt die Kosten für solche Schulungen? Die Betriebe haben
schon einen enormen, bürokratischen und personellen Aufwand durch
diese Auskunftspflicht, es kann nicht sein, dass sie auch noch
finanziell in die Pflicht genommen werden.

"Als Interessenvertretung fordern wir für unsere Betriebe ein
umsetzbares Konzept. Denn bei Verstößen droht ein - unserer Meinung
nach viel zu hoher - Strafrahmen von bis zu 50.000 Euro. Eines ist
fix: Die Allergenverordnung macht uns, die wir gerne kreativ und
vielfältig kochen, das Leben schwer. Entlastung ist jetzt angesagt -
und nicht noch mehr bürokratische Hürden und hohe Strafen!" so
Fachgruppenobmann Querfeld.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel