- 12.06.2014, 12:22:50
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- OTS0156 OTW0156
Forderung der FHK nach Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausländische Studienanbieter erfüllt
Neue Rechtslage sichert hochschulische Qualitätsstandards am heimischen Bildungsmarkt
Utl.: Neue Rechtslage sichert hochschulische Qualitätsstandards am
heimischen Bildungsmarkt =
Wien (OTS) - Die FHK begrüßt, dass mit der Änderung des
Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) einer langjährigen
Forderung der FHK Rechnung getragen wird. In Zukunft sind
Studienprogramme, welche ausländische Anbieter gemeinsam mit
österreichischen Bildungseinrichtungen anbieten, von der AQ Austria
einer externen Evaluierung zu unterziehen. Damit wird die Schaffung
von Studienprogrammen, welche unter großzügigen Anrechnungen von
nicht hochschulischen Inhalten durchgeführt werden, nicht mehr
möglich sein. Zusätzlich wird die Registrierungspflicht für
ausländische Studienprogramme, die in Österreich angeboten werden,
wegfallen und durch eine Meldepflicht ersetzt. Dies hat zur Folge,
dass von ausländischen Anbietern diese Registrierung nicht mehr wie
bisher missbräuchlich zu Werbezwecken verwenden werden kann.
"Wir begrüßen die entsprechende Novellierung des HS-QSG und sind
der Überzeugung, dass die Änderung des Gesetzes einen
Qualitätsfortschritt für den österreichischen Hochschulsektor
bedeutet", so FHK-Präsident Holzinger. "Die FHK hat das Problem
unseriöser ausländischer Angebote und die damit einhergehende
missbräuchliche Vortäuschung von Qualität schon vor Bestehen des
HS-QSG aufgezeigt. Wir waren von Beginn an in die Verhandlungen zu
einer Änderung des Gesetzes eingebunden." Für Holzinger ist ein
weiterer wichtiger Punkt, dass mit einer Meldung der ausländischen
Studienangebote keine automatische Gleichstellung mit
österreichischen Studienabschlüssen einhergeht.
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