- 12.06.2014, 11:49:28
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Bundesminister Rupprechter: Österreich bleibt frei von Gentechnik
Beschluss beim EU-Umweltrat sichert Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten
Utl.: Beschluss beim EU-Umweltrat sichert Selbstbestimmungsrecht der
Mitgliedsstaaten =
Luxemburg (OTS) - Die EU-Mitgliedsstaaten sollen den Anbau von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im eigenen Land verbieten
dürfen. Der Umweltminister-Rat hat heute, Donnerstag, den
entsprechenden Kommissionsvorschlag zum Selbstbestimmungsrecht
angenommen.
Für Umweltminister Andrä Rupprechter ist das ein "Durchbruch für ein
gentechnikfreies Europa und damit für sichere, qualitativ hochwertige
Lebensmittel."
Rupprechter hat sich massiv für die rechtliche Absicherung von
nationalen Anbauverboten eingesetzt. "Es mangelt nicht an starken
Argumenten gegen die Gentechnik, das Selbstbestimmungsrecht ist
gesichert. Das ist ein großer Erfolg - sowohl für die
österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten als auch für unsere
Landwirtschaft", betont der Minister.
Der Kommissionsvorschlag war jahrelang von großen Mitgliedsstaaten
blockiert worden. Im März ist es gelungen, Großbritannien
umzustimmen, wodurch eine Mehrheit gesichert war. Inzwischen sind
auch Deutschland und Frankreich nachgezogen.
Der heute beschlossene Vorschlag geht auf eine österreichische
Initiative zurück. Er erlaubt den Mitgliedsstaaten den Anbau von GVO
auf rechtlich sicherer Basis zu beschränken bzw. zu untersagen. "Ich
habe keine Zweifel daran, dass wir durch diesen Kompromiss
sicherstellen können, dass auch in Zukunft keine genetisch
veränderten Organismen in Österreich angebaut werden", bekräftigt
Rupprechter.
Grundsätzlich können die Mitgliedsstaaten durch diese Regelung die
Marktzulassung für GVO im eigenen Land ablehnen. Erfolgt ein
Einspruch des betroffenen Konzerns muss der Mitgliedsstaat die
Ablehnung begründen. Als wichtige Argumente gelten etwa die
wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Betriebe, die Gefährdung
anderer Pflanzen durch GVO, die Bewahrung traditioneller
landwirtschaftlicher Praktiken und agrarpolitische Ziele.
Keine Gentechnik durch die Hintertüre
Der Kompromiss ist eine deutliche Verbesserung zur aktuellen
Situation. Die derzeitigen Anbauverbote stehen rechtlich auf leicht
anfechtbaren Beinen. Besonders im Hinblick auf GVOs für Lebens- und
Futtermittel bietet der neue Opt-Out-Ansatz klare Vorteile, da
Verbote hier bisher nur als Notfallmaßnahmen möglich sind.
Für bereits zugelassene Produkte ist eine einmalige Übergangsfrist
zur Umsetzung der nationalen Selbstbestimmung vorgesehen.
Die Regelung muss noch vom Europäischen Parlament beschlossen werden.
Es ist von einer schnellen Einigung auszugehen.
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