- 11.06.2014, 09:35:23
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- OTS0041 OTW0041
MEL - Diskurs: Neuerlicher Beschluss des OLG - Wien pro Meinl Bank - "MEL-Werbeprospekt war nicht irreführend"
Wien (OTS) -
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "OLG - Wien bestätigt bereits
zum zweiten Mal: MEL-Werbeprospekt war nicht arglistig irreführend -
Beispielwirkung für weitere, ähnlich gelagerte Verfahren."
- Fortsetzung der sozialen Vergleiche: Meinl Bank hat bisher EUR
32,3 Mio für rund 6.190 unerfahrene Kleinanleger aufgewendet
Das Oberlandesgericht Wien (OLG - Wien) hat in einer aktuellen
Entscheidung (5 R 13/14i) der Berufung der Meinl Bank Folge gegeben
und die Rechtsmeinung der Privatbank bestätigt - die Causa wurde
daher an das Erstgericht zurückverwiesen. Die klagenden Anleger
hatten im Erstverfahren mit der Begründung der "arglistigen
Irreführung" die Rückabwicklung der Kaufverträge von MEL-Papieren und
die Erstattung von Schadenersatz begehrt. "Im vorliegenden Beschluss
bestätigt das OLG Wien erneut, was wir schon lange klar und deutlich
betonen: Der MEL-Werbeprospekt war nicht arglistig irreführend",
erklärt Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl. Die Meinl Bank habe sich
als Dienstleister für die MEL selbstverständlich immer im Rahmen der
geltenden Gesetzt und Regulierungen gehalten, ergänzte Weinzierl.
"Hinreichende Warnhinweise vorhanden"
Das OLG - Wien führt konkret im Beschluss aus: "In ihrem
Zusammenhalt sind der Inhalt des Prospekts [...] sowie der Inhalt des
im Verfahren vorgelegten Kaufauftrages [...] nicht als listig
irreführend zu beurteilen, weil im Kaufauftrag hinreichende
Warnhinweise vorhanden sind, die geeignet waren, den von den Klägern
vorgebrachten Fehlvorstellungen entgegen zu wirken und sie über das
unerwünschte Risiko aufzuklären, wenn die Kläger die Urkunde gelesen
hätten."
"Beispielwirkung für ähnlich gelagerte Fälle"
Zuvor hatte das OLG - Wien bereits in einem anderen Verfahren (3 R
106/13z) den Vorwurf, dass der MEL-Werbeprospekt Anleger arglistig in
die Irre geführt habe, verneint (siehe "WirschaftsBlatt" vom 5. Mai
2014; Anm.). "Wir sind davon überzeugt, dass diese klaren
Entscheidungen zweier unterschiedlicher Senate des OLG Wien auch
Beispielwirkung für weitere, ähnlich gelagerte Verfahren haben
werden", betonte Peter Weinzierl.
Soziale Vergleiche für unerfahrene Kleinanleger werden
fortgesetzt
Wie berichtet, setzt die Meinl Bank - unabhängig von zahlreichen
gewonnenen Zivilverfahren - ihren Weg der sozialen Vergleiche für
unerfahrene MEL-Kleinanleger, die aufgrund der Wirtschafts- und
Finanzkrise Kursverluste erlitten haben, fort. Die Bank hat ein
entsprechendes Modell bereits im Sommer 2010 als einziges
österreichisches Institut gemeinsam mit der Bundesarbeiterkammer
erarbeitet und seitdem auf Schiene gebracht. "Mittlerweile haben wir
für 6.190 Anleger rund EUR 32,3 Mio. aufgewendet", so Peter Weinzierl
abschließend."
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts
sind mit EUR 42,3 Mio höher als die gesetzlich vorgeschriebene
Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut
positioniert.
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