Mehr Augenmaß bei neuen Verpflichtungen und Strafzahlungen gefordert - Verteuerung von Energie droht
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gefordert - Verteuerung von Energie droht =
Wien (OTS/PWK372) - Der Entwurf zum Energieeffizienzgesetz sieht für
Energielieferanten übermäßige Lasten vor, kritisiert die
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Es kann nicht sein, dass
Energielieferanten dafür haftbar gemacht werden, ob Konsumenten
Energiesparmaßnahmen setzen. Laut dem Entwurf drohen dem
Geschäftsführer eines Energieversorgers nämlich saftige
Verwaltungsstrafen - selbst dann, wenn es gar keine wirtschaftlich
sinnvollen Einspar-Maßnahmen gibt", so Stephan Schwarzer, Leiter der
WKÖ-Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik. Die unerfreuliche
Folge: Um ihre höheren Kosten - auch aus möglichen Strafzahlungen -
abzudecken, würden die Versorger ihre Preise spürbar erhöhen müssen.
Bis zu 300 Mio. Euro an Mehrbelastungen
Schwarzer kritisiert, dass 40% der Maßnahmen in den Haushalten
gesetzt werden sollen, wo höhere Kosten pro eingesparter
Energieeinheit anfallen als in den Betrieben. "Wenn dann noch
geförderte Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Senkung des
Spritverbrauchs von der Anrechenbarkeit ausgeschlossen werden, bleibt
nur wenig übrig, worauf Energielieferanten zugreifen können. Und das
auch nur unter der Voraussetzung, dass sie den Haushalten Zuschüsse
anbieten, die sie überhaupt erst zu Einspar-Maßnahmen motivieren."
Schaffen die Betriebe ihr Einsparsoll nicht, müssen sie laut Entwurf
für jede nicht eingesparte Kilowattstunde 20 Eurocent an den Staat
abliefern. In Einzelfällen würden so Strafzahlungen in der Höhe von
100.000 oder gar 1 Millionen Euro anfallen. Per Saldo kann die
Belastung der Energielieferanten aus Sparmaßnahmen und Strafgeldern
relativ leicht 300 Mio. Euro pro Jahr erreichen oder überschreiten.
Schwarzer weiter: "Zu den Unebenheiten des Entwurfs zählt auch
sein überfallsartiges, rückwirkendes Inkrafttreten per 1.1.2014
ebenso wie die Verpflichtung, das Bundesvergabegesetz anzuwenden.
Dieses mag für das öffentliche Beschaffungswesen seine Berechtigung
haben, nicht aber für Firmenbeschaffungen. Hier wirkt es
einschränkend und hinderlich - und wegen der möglichen
Terminüberschreitungen aufgrund seiner Schwerfälligkeit auch
kostentreibend."
Positiv ist, dass aus dem Entwurf alle Einspar- und
Administrationsverpflichtungen der Betriebe, welche Energie
einsetzen, eliminiert wurden. Dies war notwendig, um einen hohen
bürokratischen Aufwand für rund 20.000 Betriebe und deren
Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Allerdings sind immer noch
überschießende Regelungen enthalten, die bereinigt werden müssen -
wie zum Beispiel die verfehlte Zuordnung von
Lieferantenverpflichtungen auf reine Produktionsbetriebe oder der
Zwang zur Verwendung externer Auditoren beim Energiemanagement,
selbst wenn ein qualifizierter interner Auditor verfügbar ist.
"Wir appellieren an die Bundesregierung, den heimischen Betrieben
keine Verpflichtungen aufzubürden, die diese nur mit unvertretbarem
Aufwand erfüllen können. Vor allem Energie-KMU wären mit diesem
Entwurf völlig überfordert. Sinnvoll wäre eine Anhebung der
Schwellenwerte, ab der die Lieferantenverpflichtung greift, sowie die
Einbindung der KMU in Branchenlösungen", so der WKÖ-Experte. Auch
dazu fordert die WKÖ Anpassungen des Entwurfs.(PM)
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