- 03.06.2014, 12:39:52
- /
- OTS0128 OTW0128
Mit Augenmaß das Psychische messen
Wien (OTS) - Psychische Erkrankungen, die einer gezielten, oft
psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, nehmen zu. Ebenso stark im
Zunehmen sind Phänomene unbestimmten subjektiven Leidens. Leiden an
den individualisierten Herausforderungen heutiger Lebensmeisterung.
Im Beruf, in der Arbeitslosigkeit, im Familienleben und dort, wo
Familie nicht gelingt oder zerbricht.
Es ist eine Herausforderung für Psychotherapeuten, nicht alle
subjektiven Befindlichkeiten, die mit Krisen und Problemen der
heutigen Lebensmeisterung einhergehen, als Krankheit zu
diagnostizieren.
Es ist Aufgabe der sozialen Krankenversicherung, geeignete
Verfahren einzusetzen, um die Angemessenheit und erfolgsversprechende
Zweckmäßigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung anzuerkennen
und zu finanzieren. Solche Verfahren sind notwendig bürokratisch. Es
soll so sein, dass die Krankenversicherung die Zweckmäßigkeit der
Behandlung erkennen kann und behandlungsbedürftige Menschen, deren
Zahl zunimmt, ohne große Hürden und ohne Stigmatisierung diese in
Anspruch nehmen können.
Die Wiener Gebietskrankenkasse und andere Krankenkassen setzen ab
1.Juli ein neues Verfahren zur Antragstellung auf Psychotherapie ein.
Der Antrag wird vom Psychotherapeuten verfasst und auch vom Patienten
unterschrieben. Damit erhält der Patient eine Einsicht in die ihn
betreffenden klinischen Informationen.
Die Wiener Gesellschaft für psychotherapeutische Versorgung
unterstützt das neue Verfahren. Es soll dazu beitragen,
Behandlungsbedürftigkeit schneller zu erkennen und den Betroffenen
unangenehme Kontrolluntersuchungen zu ersparen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SFU