• 28.05.2014, 15:40:15
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Bundesrat - Bock: Ab 1.1.2015 neue Einheitswerte für Grundstücke

Neufeststellung schafft gerechte Basis für Grunderwerbs- und Grundsteuer

Utl.: Neufeststellung schafft gerechte Basis für Grunderwerbs- und
Grundsteuer =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Bundesrat Hans-Peter Bock fasste heute, Mittwoch,
die Vorteile einer Novelle zusammen, die künftig neue Einheitswerte
für das Ermitteln von Grund- und Grunderwerbssteuer feststelle. Bis
zum 1.1.2015 werden alle landwirtschaftlichen Grundstücke in
Österreich einer neuen Hauptfeststellung unterzogen. "Es ist davon
auszugehen, dass sich die Einheitswerte entsprechend verändern
werden. Daher gilt ab diesem Datum nur noch der einfache Einheitswert
für die Berechnung der Grunderwerbssteuer. Die aufwändige neue
Hauptfeststellung wird bis Ende des Jahres durchgeführt. Sie schafft
eine gerechte Basis zur Ermittlung der Grunderwerbs- und
Grundsteuer", ist Bock sicher. ****

Der Verwaltungsgerichtshof hat das seit 1987 in Kraft befindliche
Grundsteuergesetz in Teilen gekippt. Grund hierfür ist, dass die
Einheitswerte der Grundstücke seit der letzten Feststellung in den
70er Jahren nur einmal um 30 Prozent erhöht wurden. Der Einheitswert
wird häufig zum Berechnen der Grunderwerbssteuer herangezogen und der
Verwaltungsgerichtshof sah Ungleichbehandlungen bei der Berechnung
der Steuer gegeben.

"Der Steuersatz bei der Übertragung im Familienkreis bleibt weiterhin
bei zwei Prozent der Bemessungsgrundlage", versichert Bock. Der
Familienkreis wurde in der Novelle klarer definiert: Nichten und
Neffen zählen nicht mehr zum begünstigten Familienkreis,
LebenspartnerInnen dagegen schon.

Die Ausnahmeregelungen im Gesetz bleiben laut Bock gleich. Bis zu
einem Wert von 1.100 Euro und bei Grundstücksübertragungen nach §13
des Liegenschaftsteilungsgesetzes bis zu einem Wert von 2.000 Euro
fällt keine Grunderwerbssteuer an. Grundstücke, die für eine
ganzjährige Nutzung eines Wohnraumes verwendet werden, für die 150 qm
Nutzfläche vorgesehen sind, werden ebenfalls nicht von der
Grundsteuer erfasst. Von der Grundsteuer befreit sind weiterhin
Übertragungen im Rahmen von Tausch, im Zuge von Baulandumlegungen und
Wohnzusammenlegungen.

"Bei Firmen-Umgründungen wird weiterhin der begünstigte
Grundsteuersatz gelten. Der Freibetrag für die Betriebsübergabe im
Familienkreis bleibt mit 365.000 Euro ebenfalls erhalten. Der
Übergeber muss jedoch erwerbsunfähig oder älter als 55 Jahre sein",
stellt Bock klar.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb gibt es daher ab Jänner 2015
neue Einheitswerte. Dieser ergibt sich nach der Bodenklimazahl jedes
Grundstücks. Für das beste landwirtschaftliche Grundstück in
Österreich wird diese Zahl mit 100 festgelegt, für das schlechteste
mit 0. Bei der Ermittlung dieser Einheitswerte spielen die Qualität
des Bodens, die Geländeverhältnisse, das Klima und das Wasser eine
entsprechende Rolle.

Für die Ermittlung des Einheitswertes eines Grundstücks werden diese
Werte auch innerhalb der Grundstücke interpoliert. Ausgangsbasis für
ein Grundstück mit der Zahl 100 ein Wert von 2.289 Euro pro Hektar,
das entspricht also 0,23 Euro pro Quadratmeter.

Obwohl Bock der Novelle positiv gegenübersteht, bestehen für den
Bundesrat noch Lücken bei der Verteilung von Belastung: "Steuern
müssen gerecht verteilt werden. Als Bürgermeister kann ich sagen,
dass es nicht angehen kann, wenn ich in meiner Gemeinde eine Witwe
mit Mindestpension habe, die ungleich mehr Grundsteuer bezahlt als
andere im Ort. Diese Frau hat sich mit ihrem Gatten ein
Einfamilienhaus geschaffen und bezahlt das Fünffache an Grundsteuer
wie der Besitzer des größten Grundstückes im Ort. Dieser arbeitet
seit zwanzig Jahren nicht mehr als Bauer arbeitet und sein Haus ist
um einiges größer ist als das der Witwe." Um in solchen Fällen
Gerechtigkeit zu schaffen, muss laut Bock noch einiges getan werden.
(Schluss) kg/sc

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