• 23.05.2014, 18:14:51
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Brandstetter fordert radikalen Reformansatz beim Maßnahmenvollzug

Abgeordnete loben Krisenmanagement des Justizministers

Utl.: Abgeordnete loben Krisenmanagement des Justizministers =

Wien (PK) - Die Debatte im Nationalrat über das Justizbudget wurde
heute von den jüngst festgestellten Missständen in der Strafanstalt
Stein überschattet. Justizminister Wolfgang Brandstetter forderte
einen radikalen Reformansatz beim Maßnahmenvollzug, der über die
Justiz hinausgeht und nicht an fiskalischen Grenzen scheitern dürfe.
Sein Krisenmanagement fand dabei Anerkennung bei allen Fraktionen des
Hauses. Der Minister habe kompetent reagiert und die richtigen Worte
gefunden, betonten Regierungs- und Oppositionsparteien
übereinstimmend. Der Budgetentwurf sieht für 2014 Ausgaben in der
Höhe von 1,298 Mrd. € vor und stellt für das Jahr 2015 1,309 Mrd. €
zur Verfügung. Die Einnahmen werden in beiden Jahren mit 980 Mio. €
angesetzt.

Reform des Maßnahmenvollzugs darf nicht an der Finanzierbarkeit
scheitern

Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigte sich betroffen über die
Vorfälle von Stein. Man sei im Maßnahmenvollzug mit äußerst
schwierigen Betreuungssituationen konfrontiert, dass derart schwere
Missstände über Wochen und Monate nicht bemerkt wurden, sei aber
untragbar. Der Ressortleiter kündigte eine restlose Aufklärung an und
teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft bereits unmittelbar nach
Bekanntwerden der Vorfälle eingeschaltet worden sei. Als Reaktion auf
die Missstände habe man das medizinische Kontrollsystem verschärft
und engmaschiger gestaltet. Klar sei aber, dass es zu einer
Aufstockung der medizinischen Betreuung im Maßnahmenvollzug kommen
müsse.

Brandstetter bezeichnete den Fall Stein als symptomatisch für die
tiefliegenden Probleme beim Maßnahmenvollzug und meinte, es brauche
jedenfalls einen radikalen Reformansatz, der über die Justiz
hinausgeht. Dabei sei die Frage zu lösen, wie man mit Menschen
umgeht, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber aufgrund ihrer
Gefährlichkeit und ihrer psychischen Beeinträchtigung nicht ohne
weiteres in das normale Leben entlassen werden können. Welche Lösung
die beste sei, wisse er selbst noch nicht, sicher sei allerdings,
dass es nicht so bleiben dürfe wie bisher. Man müsse heute
schmerzhaft feststellen, dass der Grundsatz "Therapie statt Strafe"
an Grenzen stößt. Wenn es dabei aber nur um Grenzen der
Finanzierbarkeit geht, dann müssen wir diese Grenzen sprengen.
Fiskalpolitik höre dort auf, wo es um Menschenwürde geht, unterstrich
Brandstetter mit Nachdruck.

Zum Justizbudget stellte der Minister fest, die Justiz werde als
Folge des Sparkurses sicherlich nicht an der Gebührenschraube drehen,
hier sei man vielmehr bereits an der oberen Grenze angelangt.
Brandstetter begrüßte die zusätzlichen 100 Planstellen bei der
Justizwache und meinte, diese werden Erleichterung bringen, das Ende
der Bemühungen um weiteres Personal sei damit aber noch nicht
erreicht. An Prioritäten im Justizbereich nannte er überdies den
Ausbau der Familiengerichtshilfe und der Jugendgerichtshilfe sowie
die Reform der Strafprozessordnung. Zu Vorsicht mahnte er in Bezug
auf den Vorschlag, bei Ehescheidungen das Verschuldensprinzip
abzuschaffen. Dies könnte sich vor allem für die Frauen nachteilig
auswirken.

SPÖ würdigt Brandstetters Reaktion auf Vorfälle in Stein

Der Minister habe hinsichtlich der Missstände in Stein die richtigen
Worte gefunden, stellte namens der Sozialdemokraten Abgeordneter
Klaus Uwe Feichtiger fest. Lob für das Krisenmanagement Brandstetters
fand auch sein Fraktionskollege Peter Wittmann, während Harald Troch
(S) zu dem Schluss kam, der Minister verdiene in der Causa Stein
aufgrund seines kompetenten Einsatzes die Unterstützung aller
Fraktionen des Hauses.

In der Debatte richteten die SPÖ-Abgeordneten vor allem konkrete
Anliegen an Brandstetter. So konnte sich etwa Johannes Jarolim
vorstellen, die Einnahmensituation des Ressorts durch verstärkte
Abschöpfung von Geldern aus kriminellen Handlungen zu verbessern.
Positiv bewertete der Justizsprecher der Sozialdemokraten auch den
Vorschlag, beim Scheidungsrecht vom Verschuldensgrundsatz abzugehen.
Auf Skepsis Jarolims stieß hingegen das geplante Mandatsverfahren.
Ruth Becher (S) wiederum sprach das Mietrecht an und sah den
Grundsatz des leistbaren Wohnens als Leitmotiv für sämtliche
Maßnahmen in diesem Bereich. Handlungsbedarf beim Unterhaltsrecht
orteten die SPÖ-Mandatarinnen Elisabeth Grossmann und Gisela Wurm,
die vor allem eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusssystems
forderten, um gegen Kinderarmut anzukämpfen. Grossmann trat zudem
auch für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften mit der Ehe ein. Peter Wittmann (S) schließlich
sah eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Strafen für geboten. Bei
Vermögensdelikten sollte man mit den Strafen heruntergehen und
vielmehr die Wiedergutmachung in den Vordergrund stellen, schlug er
vor.

ÖVP sieht beim Maßnahmenvollzug auch Gesundheitsminister gefordert

Der Justizminister habe die richtigen Reaktionen auf die Vorfälle in
Stein gesetzt, war auch ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker
überzeugt. Bei der Reform des Maßnahmenvollzugs sei neben dem
Justizressort aber auch das Gesundheitsministerium gefordert, gab sie
zu bedenken. Was das Justizbudget betrifft stellte Steinacker fest,
es werde sparsam gewirtschaftet, trotzdem setze man in wichtigen
Bereichen Akzente, so etwa bei der Familiengerichtshilfe oder bei der
Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität und Korruption, deren
Vollausbau auch von ÖVP-Abgeordnetem Friedrich Ofenauer begrüßt
wurde. Dass die Justiz hervorragende Arbeit leiste, zeigte für
Steinackers Fraktionskollegen Bernd Schönegger vor allem auch der
Vergleich mit anderen EU Staaten. So liege man etwa bei der
Verfahrensbeschleunigung und beim elektronischen Rechtsverkehr im
europäischen Spitzenfeld. Dem Lob für die österreichische Justiz
schloss sich auch Werner Groiß (V) an, der zudem die konstruktive
Zusammenarbeit der Fraktionen im Justizausschuss hervorhob.

Freiheitliche Skepsis gegen Öffnung der Adoption für
Gleichgeschlechtliche

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan fand grundsätzlich lobende Worte für
die heimische Justiz, beklagte aber die hohen Gerichtsgebühren, die
seiner Meinung nach den Zugang der Bevölkerung zum Recht behindern
würden. Skeptisch äußerte er sich überdies zu Bestrebungen, die
Adoption für homosexuelle Paare zu öffnen. Hier wäre es besser,
behutsam vorzugehen, als mit zeitgeistigen Schnellschüssen zu
arbeiten, gab er zu bedenken und fügte an, mit Kindern dürfe man
nicht experimentieren. Was das Strafrecht betrifft, regte Stefan an,
in gewissen Bereichen, so vor allem bei wirtschaftsrechtlichen
Nebengesetzen, über die Möglichkeit einer Entkriminalisierung
nachzudenken. Sein Fraktionskollege Philipp Schrangl wiederum schlug
vor, ausländische Häftlinge sollten ihre Resthaftzeit in ihrem
Heimatland absitzen. Die Reaktion Brandstetters auf den Vorfall in
Stein lobte FPÖ-Mandatar Johannes Hübner mit den Worten, so schaffe
man Vertrauen in die Institutionen des Staates. Heftig ging er
allerdings mit den Grünen ins Gericht, denen er vorwarf, einen der
drei suspendierten Beamten verbal attackiert zu haben.

Grüne kritisieren Höhe der Gerichtsgebühren

Das Krisenmanagement Brandstetters nach den festgestellten
Missständen von Stein habe funktioniert, meinte auch Grünen-
Justizsprecher Albert Steinhauser, der sein Lob allerdings mit Kritik
an der fehlenden budgetären Vorsorge für die angekündigte Reform des
Maßnahmenvollzugs verknüpfte. Das Justizbudget beleuchtete
Steinhauser vor allem unter dem Aspekt der Gebühren, die seiner
Meinung nach viel zu hoch seien. Die Gerichte würden mehr
erwirtschaften als sie kosten, die Justiz fungiere als Cash-Cow der
Republik. Steinhauser rief den Minister auf, die Gebühren vor allem
in sozial sensiblen Bereichen zu durchforsten, und nannte
insbesondere Gebühren im Sachwalterschaftsrecht und beim
Besuchsrecht.

Team Stronach für Flexibilität bei den Gebühren

Der Gesetzgeber müsse ausreichend Geld zur Verfügung stellen, damit
das Recht durchgesetzt werden kann, andererseits dürfe er nicht das
Recht beugen um genau dieses Geld aufzubringen, stand für den
Justizsprecher des Teams Stronach Georg Vetter als Maxime für die
Justizpolitik fest. Er plädierte vor allem für ein flexibleres System
bei den Gebühren und konnte sich insbesondere das Einziehen einer
Höchstgrenze vorstellen. Sein Fraktionskollege Leopold Steinbichler
sprach in seiner Wortmeldung den Umgang der Gesellschaft mit Kindern
an und erhob in einem Entschließungsantrag die Forderung, Kinderlärm
als Klagsgegenstand aus der Rechtsordnung auszuschließen. Frohe
Kinderstimmen seien die wichtigste Musik im Staat und dürften nicht
verstummen, meinte er.

NEOS wollen Kreis der Anlasstaten für Maßnahmenvollzug beschränken

Auch Beate Meinl-Reisinger (N) reihte sich namens der NEOS in den
Chor des Lobes für die Reaktion des Justizministers auf die
Missstände in Stein ein, gab aber zu bedenken, das Budget für den
Maßnahmenvollzug sei definitiv zu knapp bemessen. In einem
Entschließungsantrag verlangte sie überdies Änderungen in den
Bestimmungen des Strafgesetzbuchs über die Voraussetzungen für den
Maßnahmenvollzug. Dieser sollte ihrer Meinung nach nur bei Delikten
gegen Leib und Leben, die sexuelle Integrität oder Straftaten wie
Brandstiftung angeordnet werden. Das Fernbleiben ihrer Fraktion von
den beiden Plenarsitzungen begründete sie einmal mehr damit, dass in
der laufenden Budgetdebatte bereits weitere gesetzliche Maßnahmen
angekündigt wurden. Ihre Fraktion habe mit der Aktion ein Zeichen
setzen wollen, damit das Parlament wieder die Budgethoheit erhalte.
(Fortsetzung Nationalrat) hof

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