• 23.05.2014, 16:25:07
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Stronach/Vetter: Die Justiz gibt es nicht umsonst

Gesetzgeber muss genügend Geld zur Verfügung stellen, damit das Recht auch durchgesetzt werden kann

Utl.: Gesetzgeber muss genügend Geld zur Verfügung stellen, damit
das Recht auch durchgesetzt werden kann =

Wien (OTS) - "Wenn wir über das Budgetkapitel Justiz sprechen, müssen
wir uns vor Augen halten, dass auch dieser Bereich der Politik mit
Geld verbunden ist und ökonomische Grenzen hat", betonte Team
Stronach Justizsprecher Georg Vetter in seinem Debattenbeitrag zum
Budget. Es gebe natürlich einen Zusammenhang zwischen Geld und Recht,
so Vetter. Innere und äußere Sicherheit gehören zu den
Grundfunktionen des Staates. Vetter zitierte den allgemeinen
Rechtsgrundsatz: "Wem das Gesetz einen Anspruch gibt, dem gibt es
auch die Mittel diesen durchzusetzen" - demnach müsse der Staat das
Recht durchsetzen und die entsprechenden Mittel hierfür haben.

Was die Gebühren betreffe, so gebe es sicher "Teilbereiche im
erstinstanzlichen Bereich, über die man sprechen kann und soll,
obwohl wir international gar nicht so weit weg sind. Überproportional
belastet ist man in der 2. und 3. Instanz bei hohen prozentual
abhängigen Streitwerten." Deshalb gebe es bei hohen Streitwerten das
Problem, dass die staatliche Justiz gar nicht in Anspruch genommen
wird und, "dass man in die private Schiedsgerichtsbarkeit ausweicht."
Vetter riet zu einem "flexibleren System, das zu einem höheren
Anteil bei den österreichischen Gerichten führt und mit dem sogar
Mehreinnahmen erreicht werden können, indem man in diesen Bereichen
eine Höchstgrenze einzieht."

"Recht und Geld betrifft auch Strafe", bezog sich Vetter auf den
Brief nach Brüssel, wonach die Steuersünder einen gewissen
neunstelligen Betrag aufbringen sollen - "als ob man die Steuerzahler
zum ersten Mal bestrafen würde", fügte Vetter ironisch hinzu.
Eigentlich gebe man sich einer Illusion hin, wenn man glaube, dass
dieser Betrag auch tatsächlich eingespielt werde, so Vetter weiter.
Aber das eigentliche Problem sei, dass dieser Betrag ins ordentliche
Budget reingestellt werde. Der Staat rechne damit, dass es einen
gewissen Prozentsatz an Steuerhinterziehern gibt, um sein eigenes
Budget erfüllen zu können - "damit wird der Staat zum Profiteur von
Rechtsbruch, das erzeugt bei mir ein flaues Gefühl", so Vetter.

Der Team Stronach Justizsprecher verwies in diesem Zusammenhang auf
Aussagen anlässlich der 40-Jahrfeier des Rechtsanwaltstages: der
Bundesminister erklärte, dass "fiskalpolitische Restriktionen nicht
dazu führen dürfen, dass Grundrechte nicht durchgesetzt werden
können." Und der Rechtsanwaltskörperpräsident mahnte in Richtung
Gesetzgeber, dass "nicht leichtfertig mit 2/3 Mehrheiten umgegangen
werden sollte."

Zusammenfassend stellte Vetter folgende fiskalpolitische Maxime auf:
Der Gesetzgeber muss genug Geld zur Verfügung stellen, damit das
Recht, insbesondere die Grundrechte, durchgesetzt werden können,
gleichzeitig darf er diese Grundrechte nicht beugen, um genau dieses
Geld aufzubringen.

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