- 21.05.2014, 12:36:06
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Mitterlehner: Neue Fördergebietskarte unterstützt Wachstum und Investitionen im regionalen Raum
EU-Kommission hat Fördergebietskarte Österreichs für Regionalbeihilfen bis 2020 genehmigt - Wichtige Verbesserungen erreicht
Utl.: EU-Kommission hat Fördergebietskarte Österreichs für
Regionalbeihilfen bis 2020 genehmigt - Wichtige Verbesserungen
erreicht =
Wien (OTS/BMWFW) - Die heute, Mittwoch, von der EU-Kommission
genehmigte neue Fördergebietskarte Österreichs schafft einen soliden
rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Regionalbeihilfen. Dabei
geht es sowohl um EU-Kofinanzierungen als auch um nationale
Förderungen."Auf Basis der neuen Fördergebietskarte können wir
Wachstum und Investitionen im regionalen Raum effizient unterstützen
und den Zusammenhalt im europäischen Binnenmarkt stärken", sagt
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. "In den Verhandlungen hat
Österreich erreicht, dass der erlaubte Gebietsumfang ausgeweitet
anstatt gekürzt wurde. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit anderen
Ländern durchgesetzt, dass sowohl kleine und mittlere Betriebe als
auch größere Unternehmen weiter unterstützt werden können. Starke
Leitbetriebe sichern Wachstum, Beschäftigung und Innovation und sind
in der Wertschöpfungskette eng mit innovativen KMU vernetzt", so
Mitterlehner.
Im Anschluss an die Genehmigung der Fördergebietskarte für den
Zeitraum 2014 bis 2020 können die Beihilfen ab dem 1. Juli 2014 nach
den novellierten Regeln gewährt werden. Österreich hat erreicht, dass
die Kommission sowohl die Auswirkungen der Erweiterung als auch der
Finanz- und Wirtschaftskrise bei der Festlegung des
Fördergebietsumfanges pro Mitgliedstaat angemessen berücksichtigt.
Für Österreich bedeutet das gegenüber der vorherigen Periode (2007
bis 2013) eine Erhöhung des Gebietsumfanges um circa 3,5
Prozent-Punkte auf künftig knapp 26 Prozent gemessen an der
Wohnbevölkerung. Ursprünglich wollte die EU-Kommission diesen Anteil
auf 10,3 Prozent reduzieren.
In Abstimmung mit den Ländern konnte bei der Auswahl der
Fördergebiete eine hohe nationale Flexibilität erhalten werden, acht
von neun Ländern (mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien) wurde ein
Fördergebietsanteil zugewiesen. Bei der Gebietsfestlegung wurde so
wie bisher darauf geachtet, dass insbesondere strukturschwache
Regionen mit Entwicklungspotenzial in die Karte aufgenommen werden.
Davon profitieren etwa Fördergebiete im südlichen Niederösterreich,
in der Obersteiermark, in Ober- und Unterkärnten, im Lungau und
Osttirol sowie erstmals in Vorarlberg die Region Bludenz-Bregenzer
Wald. Das Burgenland bleibt für den Geltungszeitraum zur Gänze
Fördergebiet.
Die höchstzulässigen Förderintensitäten für Investitionen bzw.
Neugründungen betragen für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für
kleine Unternehmen 30 Prozent der förderbaren Investitionssumme. Für
große Unternehmen hat die EU-Kommission die maximal mögliche
Förderintensität von 15 auf 10 Prozent reduziert, wobei die anfangs
geplante gänzliche Streichung verhindert werden konnte. In diesem
Zusammenhang hat Österreich zudem erreicht, dass das Fördergefälle
zwischen Grenzregionen, wie zum Beispiel dem Burgenland oder dem
Wein- und Waldviertel, und den Hochfördergebieten benachbarter
Mitgliedstaaten von 20 auf 15 Prozentpunkte gesenkt wurde. Das soll
mit dazu beitragen, Standortverlagerungen aufgrund überhöhter
Förderzusagen zu verhindern.
Schließlich bieten die Fördergebietsverteilung und die Fördersätze
eine solide Basis dafür, dass auch in den nächsten Jahren
EU-Kofinanzierungen für nationale Förderungen herangezogen werden
können."Insgesamt ist die neue Fördergebietskarte ein guter, stabiler
Rechtsrahmen für die Unterstützung von Investitionen durch die
öffentliche Hand", so Mitterlehner abschließend.
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