- 18.05.2014, 14:19:44
- /
- OTS0053 OTW0053
HOSI Wien: ÖVP-Menschenrechtsverständnis bei EU-Wahl Absage erteilen
Wien (OTS) - "Nachdem sich heute ÖVP-Frauenchefin Dorothea
Schittenhelm gegen ein Levelling-up beim Schutz vor Diskriminierung
ausgesprochen hat, ist es nun wirklich höchste Zeit, der ÖVP-Politik
der Benachteiligung, Ausgrenzung und offenen Diskriminierung
bestimmter Gruppen eine klare Absage zu erteilen", erklärt Cécile
Balbous, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Die
nächste Gelegenheit dazu bietet sich in einer Woche bei der Wahl zum
Europäischen Parlament. Keine Stimme für diese Partei!"
"Schittenhelms Aussagen sind skandalös und eine unglaubliche
Provokation", ergänzt Obmann Christian Högl. "Wenn hier etwas aus der
Mottenkiste gezogen wird, dann nicht diese Forderung, wie sie meint,
sondern ihre ewiggestrigen Argumente dagegen! Offenbar will
Schittenhelm nicht zur Kenntnis nehmen, dass Österreich bereits
zweimal von der UNO, zuletzt am 26. Jänner 2011 anlässlich der
periodischen universellen Menschenrechtsüberprüfung Österreichs durch
den UNO-Menschenrechtsrat in Genf, wegen dieser Diskriminierung
ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung gerügt worden ist."
Artikel 26 des UNO-Menschenrechtspakts lässt in der Tat keinerlei
Interpretationsspielraum offen: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz
durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede
Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede
Diskriminierung (...) gleichen und wirksamen Schutz zu
gewährleisten", lautet dieser.
"Die Vereinheitlichung beim Diskriminierungsschutz ist auch eine
der Maßnahmen, die von der in Wien ansässigen EU-Grundrechtsagentur
(FRA) im Zuge der im Vorjahr präsentierten Ergebnisse ihrer EU-weit
durchgeführten Umfrage unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender-Personen vorgeschlagen worden sind. An dieser Studie
hatten sich rund 93.000 Personen in allen EU-Mitgliedsstaaten
beteiligt. Es kann also keine Rede davon sein, dass die
Harmonisierung beim Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene
nicht besprochen würde und es sich nun um eine Anlassgesetzgebung
nach Conchita Wursts Song-Contest-Sieg handeln würde", zeigt sich
Balbous über Schittenhelms Unkenntnis fassungslos.
Kein juristisches Neuland
"Die Argumente von Schittenhelm, die sich übrigens seit Jahren
weigert, VertreterInnen der HOSI Wien zu einem Gespräch zu empfangen,
sind auch sonst hochgradig abstrus und hanebüchen", betont
Generalsekretär Kurt Krickler weiter. "Es ist überhaupt nicht
nachvollziehbar, warum etwas, was sich in Österreich für ethnische
Herkunft, Geschlecht oder Behinderung bewährt hat, plötzlich bei
einer Ausweitung auf Alter, Religion, Weltanschauung oder eben
sexuelle Orientierung andere Gruppen, wie etwa Wohnungsvermieter,
diskriminieren oder einen Eingriff in die Privatsphäre (sic!) und die
Freiheit des einzelnen Bürgers sein soll, wie Schittenhelm behauptet.
Außerdem beweisen viele EU-Staaten, dass einheitlicher Schutz vor
Diskriminierung sehr wohl möglich ist und funktioniert - etwa
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Großbritannien,
Litauen, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien,
Spanien und Ungarn. Und in Österreich sehen ja sämtliche
Landesgesetze - außer in NÖ - ebenfalls bereits einheitlichen Schutz
vor. Wenn beispielsweise 'Wiener Wohnen' jetzt schon verpflichtet
ist, niemanden wegen der sexuellen Orientierung beim Zugang zu
Wohnraum zu diskriminieren, kann man ja wohl auch private
Hausverwaltungen und Hausherren gesetzlich dazu verpflichten."
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HOI






