• 08.05.2014, 13:35:26
  • /
  • OTS0198 OTW0198

Stellungnahme zum Urteil zur Klage des VKI (Mitteilungsheft) und OTS0013 vom 07.05.14

Positives Urteil: werbefinanzierte Schulhefte sind auch weiterhin zulässig

Utl.: Positives Urteil: werbefinanzierte Schulhefte sind auch
weiterhin zulässig =

Wien (OTS) - VKI verliert Hauptbegehren. Young Enterprises darf
kostenloses Mitteilungsheft auch weiterhin herausbringen.

Young Enterprises Media GmbH ist ein seit 1997 auf
Bildungsmarketing spezialisiertes Unternehmen und unterstützt
Österreichs Schulen durch Kooperationen mit der Wirtschaft bei der
Aufbesserung der autonomen Schulbudgets - entweder in Form von
Geldbeträgen (überwiegend) oder von Sachleistungen.

In den letzten Jahren konnte so mehr als 2 Millionen Euro an
Österreichs Schulen überwiesen werden. Geld, das an den Schulen
dringend benötigt wird, und unter anderem für wichtige Anschaffungen
wie Videoprojektoren, Ausstattung von Schulbibliotheken oder
individuelle Schulprojekte wie zum Beispiel Unterstützung sozial
bedürftiger Schüler bei der Teilnahme an Klassenfahrten verwendet
wird.

Zu den Wirtschaftspartnern gehören vorwiegend Institutionen aus
dem Bildungssektor selbst, aus dem öffentlichen Bereich
(Informationskampagnen) und dem Kulturbereich oder Fachverbände und
Unternehmen verschiedenster Branchen mit Berufs- und
Karriereinformationen für Jugendliche.

Die Kenntnis der Bedürfnisse der Schulen und Sensibilität in der
Vorgehensweise sind das Erfolgsrezept von Young Enterprises. Die
Zusammenarbeit mit den Schulen beruht auf 2 Prinzipien:

-Freiwilligkeit
Zustimmungsgebot für alle einmaligen Kooperationen und
Ablehnungsrecht für alle Themen/Kampagnen bei Rahmenvereinbarungen

-Zahlung von Mieten bzw. Entgelten bei sämtlichen - mehrheitlich
werblichen - Projekten für die teilnehmenden Partnerschulen

Young Enterprises ist auch Herausgeber eines kostenlosen
Mitteilungsheftes, das jährlich von über 800 Schulen bestellt wird
und sich seit dem Start vor fast 10 Jahren großer Beliebtheit
erfreut. Das Service wurde auf Wunsch der Schulen gestartet und
seitdem laufend mit dem Feedback der Schulen verbessert. Das
Mitteilungsheft ist ein freiwilliges Service: die Hefte werden aktiv
von den Schulen bestellt oder eben auch abbestellt.

Das Mitteilungsheft hat einen Umfang von insgesamt (meist) 52
Seiten. Auf circa 15 Seiten (ca. 29%) befinden sich schulrelevante
Informationen wie Notfallkontakte, Felder für Schul- und
Schülerdaten, Mitschüler, Schultermine, Ferientermine,
Ernährungspyramide, ABC, Maßeinheiten, Österreichkarte und
Turnübungen.
Der überwiegende Teil der Seiten - 30 (ca. 58%) - sind linierte,
leere Seiten für die Einträge der Schüler und Lehrer.

Das Heft umfasst auch Einschaltungen von Werbepartnern. Werbung
befand sich zuletzt auf 7 Seiten, also rund 13%. Diese
Werbeschaltungen ermöglichen es, dass das Heft kostenlos an die
Schulen weitergegeben werden kann.

Der VKI hat Anfang 2013 eine Klage in Bezug auf das
Mitteilungsheft eingebracht und nun hat das Gericht das
erstinstanzliche Urteil gefällt: Schulhefte an Volksschulen mit
Werbung sind zulässig. Das ist ein großer Erfolg für Young
Enterprises und bringt Sicherheit für die vielen Schulen und
Wirtschaftspartner.

Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt jedoch: die erlaubte Anzahl an
Werbeseiten wurde vom Gericht nicht definiert.
Hier hat Young Enterprises Media GmbH jedoch bereits vor dem Urteil
reagiert und die Anzahl der Werbeseiten selbst reguliert. So lag der
Werbeanteil in der letzten Ausgabe vom Februar 2014 bei circa 7
Seiten (ca. 13%), das entspricht einer Reduzierung der Werbeseiten um
mehr als die Hälfte.

Die Unterstützung und das Feedback der Schulen sind für Young
Enterprises am wichtigsten. Die trotz Klage und PR des VKI nach wie
vor unverändert hohen Bestellungen und Verwendung seitens der Schulen
bestätigen den Bedarf und das Konzept eines hochwertigen, mit
schulrelevanten Seiten ausgestatteten, kostenlosen/werbefinanzierten
Heftes.

"Wir waren und sind nach wie vor offen, Umfang, Platzierung und
Art der Werbung auch gemeinsam mit dem VKI zu definieren. Wir haben
Interesse an einer verbindlichen Lösung. Der VKI hat das leider schon
zweimal abgelehnt. Unser Angebot bleibt aufrecht," so Geschäftsführer
Mag. Stefan Siegl.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel