• 08.05.2014, 11:15:57
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Franz Hörl: Seilbahnverordnung der EU-Kommission greift Subsidiarität massiv an

BM Bures ist aufgefordert, im EU-Ministerrat dagegen aufzutreten

Utl.: BM Bures ist aufgefordert, im EU-Ministerrat dagegen
aufzutreten =

Wien (TP/OTS) - In einer neuen Verordnung gibt die Europäische
Kommission den Mitgliedsstaaten nun erstmals verbindliche Regeln für
den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen vor. Bis dato geschah dies
lediglich im Rahmen einer Richtlinie mit entsprechendem nationalen
Umsetzungsspielraum. "Damit erfolgt ein klarer Angriff auf die
bisherige Gepflogenheit des Subsidiaritätsprinzips", betont
Österreichs Seilbahnobmann Franz Hörl.

"Es ist unverständlich, weshalb nun gerade bei Seilbahnen eine
Verordnung angestrebt wird, obwohl bei sehr ähnlichen Themen - wie
etwa der Revision der Aufzugsrichtlinie - dies weiterhin in Form
einer Richtlinie erfolgt!"

Der Verordnungsentwurf der Kommission ist bereits am Weg in
Richtung Rat der Europäischen Union und gelangt damit bald zur
Abstimmung der zuständigen nationalen Fachminister. "Ich fordere
Bundesministerin Bures auf, ihre Stimme im EU-Ministerrat nicht nur
für Österreich, sondern auch für die zwischen EU und den
Mitgliedsstaaten gewachsene Rechtskultur zu erheben", so Hörl. Aus
seiner Sicht sei dies für die heimische Seilbahnbranche und damit den
Tourismus- und Wirtschaftsstandort Österreichs existenziell. "Von der
Verordnung wären vor allem kleinere und finanzschwächere Skigebiete
massiv betroffen, da diese eine Wiederaufstellung gebrauchter Anlagen
untersagt und Umbauten stark erschwert. Das kann und wird manche
Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen", erklärt Hörl, der sich gegen
diese direkte Lenkung ausspricht.

Sollte sich Bundesministerin Bures nicht im Sinne Österreichs
durchsetzen können dann müsse sie konsequenter Weise dafür eintreten,
dass Brüssel die Umsetzung dieser Vorgaben in allen Mitgliedsländern
ohne Wenn und Aber sicherstellt und lückenlos kontrolliert.

Insgesamt befürchtet Seilbahnobmann Hörl durch die Verordnung vor
allem einen Effekt: steigende Kosten. "Bereits bei der Einführung der
Richtlinie im Jahr 2000 sind wir davon ausgegangen, dass die
Vereinheitlichung des Marktes zu Einsparungseffekten bei den Anlagen
führt. Heute stellen wir fest, dass sich die Errichtungskosten
gewaltig erhöht haben. Die neue Verordnung wird dies durch
zusätzlichen Administrativen Aufwand noch weiter verstärken, was für
die gesamte Branche fatal wäre", so Hörl. "Minimalziel" bleibt
deshalb, so Hörl, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs. "Denn
die strengsten Vorschriften nützen nichts, wenn die tatsächliche
Umsetzung und Anwendung dieser Vorschriften nicht für alle
Mitgliedsländer in gleicher Weise garantiert werden können", so Hörl.

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