- 08.05.2014, 09:00:37
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Österreicher vererben im Schnitt 100.000 Euro
Schnell und individuell vererben: Allianz empfiehlt Lebensversicherung als Instrument zur Weitergabe von Erspartem
Utl.: Schnell und individuell vererben: Allianz empfiehlt
Lebensversicherung als Instrument zur Weitergabe von Erspartem =
Wien (OTS) - "Jeder dritte Österreicher hat schon einmal geerbt oder
eine Schenkung erhalten. Wer angespartes Kapital gebührenschonend an
seine Nachkommen übergeben möchte, hat mit der Lebensversicherung das
richtige Instrument zur Hand, da diese nicht in den Nachlass fällt",
erklärt Mag. Xaver Wölfl, Bereichsleiter Market Management der
Allianz Gruppe in Österreich.
Gering-Vermögende erben im Mittel 14.000 Euro
Um das Thema "Vererben und Verschenken" gibt es immer wieder
politische Diskussionen - ein wichtiges Themenfeld, denn es wurde
noch nie so viel vererbt und verschenkt wie heute. Pro Jahr sterben
in Österreich mehr als 80.000 Menschen, 43 Prozent davon über 85.
Wirft man einen Blick auf Erb- und Schenkungsvorgänge, so hat laut
Erhebung der österreichischen Nationalbank (OeNB) bereits etwa jeder
dritte österreichische Haushalt schon einmal in seinem Leben geerbt
oder eine Schenkung erhalten. Rund 43 Prozent aller Erbenhaushalte
haben unter anderem ihren Hauptwohnsitz geerbt. Die Höhe der
Erbschaften beträgt im Mittelwert (Median) rund 100.000 Euro. Bei
vielen liegt die Erbschaft aber deutlich niedriger: Die Höhe der
Erbschaften der am wenigsten vermögenden 40 Prozent beläuft sich im
Median auf etwa 14.000 Euro. "Für all jene, die ihr angespartes
Kapital vererben möchten, lohnt sich ein Blick auf die Gebühren, die
im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens auftreten", erklärt Wölfl.
Bei einer Verlassenschaft im Wert von 20.000 Euro ist mit
Notariatsgebühren von rund 1.100 Euro zu rechnen.
Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass
Mit der Lebensversicherung hingegen lassen sich Erbschafts- und
Schenkungsregelungen individuell gestalten. Im Rahmen einer
Lebensversicherung können Personen außerhalb eines Testaments oder
der gesetzlichen Erbfolge begünstigt werden. "Beim Vererben und
Verschenken geht es um Souveränität und Schnelligkeit", erklärt
Wölfl. Kommt es zum Ableben, fällt die Lebensversicherung mit
eingetragenem namentlichen Bezugsrecht nicht in den Nachlass, die
Auszahlung erfolgt direkt an die Bezugsberechtigten. Generell ist das
Bezugsrecht widerruflich und kann jederzeit geändert werden - und
zwar ohne Notar. Im Allianz Vorsorgekonto kann auch eine zweite
versicherte Person angegeben werden, in dieser Form habe nur die
Allianz dieses Feature, so Wölfl abschließend.
Downloads im Internet unter https://www.allianz.at
- Foto: Mag. Xaver Wölfl ((C) Allianz) - Abdruck honorarfrei
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