• 06.05.2014, 18:00:15
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  • OTS0226 OTW0226

Knalleffekt bei Swap-Prozess

St. Pölten-Anwalt lehnt Richter im Verfahren mit der RLB NÖ-Wien ab.

Utl.: St. Pölten-Anwalt lehnt Richter im Verfahren mit der RLB
NÖ-Wien ab. =

St. Pölten (OTS) - Beim heutigen Swap-Prozess der Stadt St. Pölten
gegen die RLB Niederösterreich-Wien kam es zu einem spektakulären
Knalleffekt. Nach mehreren parteiischen und polemischen Bemerkungen
von Richter Martin Ogris brachte der Anwalt der Stadt St. Pölten,
Lukas Aigner von der Wiener Kanzlei Kraft & Winternitz, einen
Ablehnungsantrag gegen den Richter ein.

Darauf musste die Tagsatzung geschlossen werden, ein
Befangenheitssenat am Handelsgericht Wien wird in den nächsten Wochen
entscheiden, ob es zu einem Richterwechsel kommt.

Begründet wird die Ablehnung unter anderem damit, dass Richter
Ogris wiederholt vorgreifende Beweiswürdigungen vorgenommen und
mehrfach Aussagen getroffen hat, die auf eine Befangenheit schließen
lassen. Unter anderem meinte der Richter, dass er schon jetzt davon
ausgehe, dass seine Meinung zu diesem Fall von einem Obersten
Gerichtshof nicht geteilt werden würde.

Befangenheitsgründe müssen aus rechtlichen Gründen sofort geltend
gemacht werden, weil sie ansonsten im Nachhinein nicht mehr erhoben
werden können. Anwalt Aigner: "Als Rechtsanwalt bin ich verpflichtet,
die Rechte meiner Mandantschaft zu schützen, wenn die Prozessleitung
den Anschein der Befangenheit erweckt."
Bezeichnend für die eigentümliche Prozessführung durch Richter Ogris
ist auch, dass er wiederholt mit den Worten "Publikums-Joker" die
Prozesszuhörer fragte, wie sie seine Aussagen verstanden hätten.

St. Pölten-Anwalt Aigner rechnet nicht damit, dass durch einen
Richterwechsel eine wesentliche Erhöhung der Prozesskosten entsteht,
da die bisher angelegten Protokolle in den nächsten Tagsatzungen
grundsätzlich verwertet werden können.

Dass Richter Martin Ogris sich nach seinen Äußerungen selbst
betroffen zeigte, äußerte sich auch darin, dass er die im Saal
anwesenden Journalisten bat, ihn nicht zu zitieren. Für den
Ablehnungsantrag selbst zeigte der Richter "ein gewisses
Verständnis".

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