• 05.05.2014, 08:51:28
  • /
  • OTS0012 OTW0012

Armutskonferenz startet "Zitronen"-Serie für Missstände in der Gesetzeslage und Vollzugspraxis der Mindestsicherung

Erste Zitrone an Ktn und OÖ: weniger Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung / Verletzung der Bund-Länder-Vereinbarung

Utl.: Erste Zitrone an Ktn und OÖ: weniger Mindestsicherung für
Menschen mit Behinderung / Verletzung der
Bund-Länder-Vereinbarung =

Wien (OTS) - "Die erste Zitrone geht an Kärnten und Oberösterreich",
startet die Armutskonferenz ihre Serie, in der sie auf Missstände in
der Gesetzeslage und Vollzugspraxis der Mindestsicherung hinweist.
Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung
regelt klipp und klar, dass Familienbeihilfe bei der Berechnung von
Mindestsicherungsansprüchen nicht berücksichtigt werden darf. OÖ und
Kärnten ignorieren diese Bestimmungen allerdings. Sie schreiben in
Gesetz bzw. Verordnung vor, dass ausgerechnet bei Menschen mit
erheblicher Behinderung, die aufgrund der Schwere ihrer
Beeinträchtigung auch als Volljährige Familienbeihilfe und zusätzlich
einen Erhöhungsbeitrag erhalten, diese Leistungen de facto auf die
Mindestsicherungsleistung angerechnet werden müssen. "De facto"
deshalb, weil Kärnten und OÖ für volljährige Personen mit Anspruch
auf Familienbeihilfe einen niedrigeren Mindeststandard vorsehen.
Damit kürzen sie eine Leistung, die den Betroffenen hilft,
beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten zumindest ein Stück weit
auszugleichen. Alle zwei Bundesländer brechen damit die Vereinbarung
zur Mindestsicherung, die sie mit dem Bund geschlossen haben, so die
Armutskonferenz.

Rigide Regelungen in anderen Gesetzen: Burgenland, Kärnten,
Steiermark

Jene Länder, die die Bund-Länder-Vereinbarung zu Ungunsten von
Menschen mit Beeinträchtigung brechen, stehen in der öffentlichen
Kritik - zu Recht. Doch die finanzielle Existenzsicherung von
Menschen mit Beeinträchtigung, die in Privathaushalten leben, ist
nicht in allen Bundesländern (ausschließlich) in der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung geregelt. Werden soziale Dienste
in Anspruch genommen, kommen Chancengleichheits-, sogenannte
Behinderten- bzw. Sozialhilfegesetze zur Anwendung. Für diese gelten
die Vereinbarungen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung
nicht. Die Analyse zeigt: die finanzielle Absicherung von Menschen
mit erheblicher Behinderung und Bezug von erhöhter Familienbeihilfe,
die aufgrund ihrer Beeinträchtigung soziale Dienste in Anspruch
nehmen (müssen), ist prekär - aufgrund rigider Unterhaltsbestimmungen
wohl oft auch im Haushaltskontext.

Bessere Bestimmungen: Wien

Wien gewährt Menschen mit erheblicher Behinderung im Rahmen der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung bessere Leistungen als es die
Bund-Länder-Vereinbarung vorschreibt.

Erhöhte Familienbeihilfe - für viele lebenswichtig

"Menschen mit Behinderung haben in aller Regel höhere Ausgaben für
den Lebensunterhalt, für den Einkauf und die Zubereitung von
Lebensmitteln", erläutert Sozialexperte Martin Schenk. Sie müssen
soziale Dienste in Anspruch nehmen und bezahlen. Sie können aufgrund
ihrer Behinderung auch kleine Reparaturen oder
Instandsetzungsarbeiten nicht selbst verrichten, sondern müssen für
die Erledigungen im Haushalt Dritte beauftragen. Höhere Ausgaben
entstehen für die Neuanschaffung bzw. Reparatur von Haushaltsgeräten
und Möbel, aber auch von Bekleidung, Schuhen und Hilfsmittel. "Die
Kürzung der Mindestsicherungsleistung trifft ausschließlich Personen,
bei denen es sich jetzt schon hinten und vorne nicht ausgeht:
Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die deshalb kein
Erwerbseinkommen erzielen können. Personen die chronisch krank sind
und deren Gesundheitszustand sich in der Regel nicht verbessert,
sondern maximal stabil gehalten werden kann. Menschen, deren
Situation - ohne die entsprechende Unterstützung in gesundheitlichen
Belangen - sich rasch weiter verschlechtert", so Schenk. Für viele
ist sie lebenswichtig: Die erhöhte Familienbeihilfe hilft Kosten für
zusätzliche Gesundheits- und Hilfeleistungen abzudecken.

Mehr dazu: http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz7

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ARM

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel