- 29.04.2014, 16:03:22
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Schultes begrüßt Kompromiss bei der Neuregelung der Grunderwerbsteuer
Einheitswert wird bei Übertragung im Familienkreis herangezogen
Utl.: Einheitswert wird bei Übertragung im Familienkreis
herangezogen =
Wien (OTS) - "Mit der heute erfolgten Einigung der Bundesregierung
zur Grunderwerbsteuer steht fest, dass ab 01.01.2015 beim Erwerb von
land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im engeren
Familienverband der einfache Einheitswert als Bemessungsgrundlage
herangezogen wird. Zum Familienkreis zählen Ehegatten, Partner,
Lebensgefährten, Elternteile, Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und
Schwiegerkinder", begrüßte der Präsident der Landwirtschaftskammer
Österreich, Hermann Schultes, den Kompromiss.
Die Neuregelung tritt somit zeitgleich mit dem steuerlichen
Wirksamwerden der neuen Einheitswertbescheide in Kraft. Durch deren
Hauptfeststellung zum Stichtag 01.01.2014 konnte gesichert werden,
dass der Einheitswert als Bemessungsgrundlage bei
Grundstücksübertragungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich
erhalten bleibt, unterstrich Schultes.
Die in der Regierungsvorlage enthaltenen Bestimmungen gelten für
Übertragungen im engeren Familienkreis und zwar sowohl für
entgeltliche als auch unentgeltliche Übertragungen. So wird
sichergestellt, dass für Hofübernehmer die Übernahme des elterlichen
Betriebes mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden ist. "Da diese
Neuregelung jedoch erst ab 2015 gilt, bestehen derzeit noch
Unsicherheiten, wie bei bäuerlichen Übergaben im Zeitraum zwischen
Juni und Dezember 2014 vorzugehen ist. Die LK Österreich wird sich im
parlamentarischen Verhandlungsprozess für eine klare Regelung
einsetzen", betonte der Präsident.
Neuregelung stärkt Rechtssicherheit
"Über Jahrzehnte hinweg ist der Einheitswert ein wichtiger
Eckpfeiler der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die
österreichische Land- und Forstwirtschaft. Da der Einheitswert in der
Form des Ertragswertes die Grundlage für eine Reihe von Steuern,
Abgaben und Beihilfen ist, ist dieses bewährte System für unsere
Landwirte von überaus großer Bedeutung. Mit der Hauptfeststellung
2014 konnten wir sicherstellen, dass der Einheitswert auch weiterhin
Basis dafür sein kann und unseren Betrieben Rechtssicherheit gibt",
unterstrich Schultes.
(Schluss)
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