- 25.04.2014, 16:10:08
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Lärmbelästigung in Wohnungen nimmt zu
Die Welt um uns wird immer lauter. Der Verkehr hat sich vervielfacht. Auch in den eigenen vier Wänden steigt der Lärmpegel stetig an

Utl.: Die Welt um uns wird immer lauter. Der Verkehr hat sich
vervielfacht. Auch in den eigenen vier Wänden steigt der
Lärmpegel stetig an =
Wien (OTS) - Haushaltsgeräte rumpeln und laufen unrund, Lautsprecher
von Stereo-Anlagen und TV-Monitore an der Zimmerwand sorgen für eine
ungebetene Unterhaltung. In den eigenen vier Wänden wird der Lärm aus
der Nachbarwohnung schnell zum großen Ärgernis.
Im Jahr 2011 fühlten sich 40 % der Österreicherinnen und
Österreicher in ihrer Wohnung durch Lärm belästigt - Tendenz stark
steigend (2003 waren es nur 29%). Nach dem Verkehrslärm stellt das
die zweitgrößte Lärmquelle dar. Das belegt der Mikrozensus
"Umweltbedingungen, Umweltverhalten" der Statistik Austria vom 4.
Quartal 2011.Wesentlich geringer wird die Lärmbelästigung durch
Baustellen (21%), Betriebe (16%), Lokale (9%), sowie
Freizeiteinrichtungen bzw. -veranstaltungen (7%) empfunden.
Interessant ist auch die Erkenntnis, dass Bezieher von niedrigen
Einkommen bereits zu 50% durch Lärm aus der Nachbarwohnung gestört
werden, während das nur 38% der Bewohner mit mittleren und höheren
Einkommen beanstanden. Kein Wunder: gerade im sozialen Wohnbau ist
der Preisdruck auf den Errichter besonders groß. Über die täglichen
Beschwerden und Konflikte können Hausverwaltungen,
Polizeikommissariate und Rechtsanwälte mittlerweile schon ganze
Bibliotheken füllen.
Sind die Bauordnungen und ÖNORM noch zeitgemäß?
Die Anforderungen an die Schalldämmung wird in Normen und Gesetzen
festgelegt: in den einzelnen Bauordnungen der Länder, den ÖAL
Richtlinien, der OIB-Richtlinie 5 und der ÖNORM B 8115.
"Eine Wohnungstrennwand muss eine Schalldämmung von 55 dB aufweisen.
Das ist gerade in Mehrfamilien- bzw. Mehrparteienbauten oft zu
wenig", urteilt Kazimir Juresa, technischer Experte von FRANNER
LÄRMSCHUTZ. "Schon ein normales Gespräch erzeugt 60 bis 65 dB. Wenn
ich Freunde einlade und es etwas lauter wird, steigert sich der Pegel
rasch auf 75-80 dB. Durch eine normale Wohnungstrennwand dringen zwar
nur 20 dB zum Nachbarn durch, aber das kann schon als Störfaktor
wahrgenommen werden. Der Durchgangsschall steigt dann gleich
empfindlich an." Noch störender ist aber Körperschall, das sind
Schwingungen, die über das Mauerwerk übertragen werden und in einem
anderen Raum als sekundärer Luftschall wieder auftreten. Wenn der
Nachbar im oberen Stockwerk trampelt oder ein Kind mit dem Ball
spielt, hat man keine Chance, das zu überhören. Alles dröhnt oder
vibriert. Auch wenn Lautsprecherboxen oder TV-Flachbildschirme direkt
an die Zimmerwand montiert werden, kommt es zur Übertragung von
sekundärem Luftschall. Vor allem tiefe Frequenzen (z.B. Bässe) sind
besonders nervend. Führende Bauphysiker fordern daher, beim
Wohnungsbau nicht nur auf den Norm-Schalldruckpegel von 55 dB zu
achten, sondern auf die gesamte Frequenzcharakteristik. Dazu meint
der Ziviltechniker und Gerichtssachverständige DI Joachim Jira: "Die
Normen, Regelwerke und Bauordnungen definieren lediglich
Mindeststandards. Um einen deutlich besseren Schallschutz im
Wohnungsbau zu bekommen, muss das der Bauherr erstens wollen und
zweitens auch im Bauauftrag verankern. In der ÖNORM B 8115 Teil 5
sind über die Mindeststandards hinausgehend Schallschutzklassen
definiert. Die Realisierung eines höheren Schallschutzes ist
jedenfalls nicht der Standard und bedarf einer detaillierten Planung
bzw. Projektbetreuung durch den Bauphysiker. Der Bauherr bzw. Planer
muss aktiv betreut werden, da dies - wie z.B. die Statik auch - ein
spezielles Fachgebiet ist."
Das richtige Dämmmaterial und der fachgerechte Einbau sind
entscheidend
Wie der Schall im mehrgeschossigen Wohnbau effektiv gedämmt werden
kann und welche Rolle Körper- und Luftschall spielen, weiß
Lärmexperte Kazimir Juresa: "Stärke und Eigenschaften der
Dämmprodukte sind wichtig, entscheidend ist aber der fachgerechte
Einbau in die Bauwerke. Körperschallbrücken müssen unbedingt
verhindert werden. Bereits bei einer Schallbrücke verliert die
vorhandene Trittschalldämmung ihre Wirkung. Auch über Verrohrungen
und Verkabelungen darf die Dicke der Dämmung nicht verringert oder
geschwächt werden. Das berücksichtigen viele Baufirmen zu wenig. Auch
Fliesen- und Bodenleger sollten Baufolien und Randstreifen erst
entfernen, wenn der ganze Oberbelag verlegt ist. Denn auch der
Fliesen- oder Parkettkleber kann eine massive Körperschallbrücke
verursachen. Die Leidtragenden einer schlechten, unprofessionellen
Verlegung sind später immer die Bewohner. Wenn Dämmmaterialien
richtig eingebaut sind, werden Geräuschquellen korrekt gedämpft."
Dieser Ansicht ist auch DI Jira: "Die anfängliche Berücksichtigung
der bauphysikalischen Anforderungen ist eine der wichtigsten
Planungsschritte. Wird dies nicht ordentlich berücksichtigt, sind
erhebliche Reklamationen garantiert, bis hin zum Rechtsstreit. Eine
nachträgliche Sanierung ist meist mit großem Aufwand verbunden. Bei
der Ausführung ist es oft auch ein Problem, dass die ausführenden
Fachgewerke die geltenden Standards missachten oder gar nicht
kennen."
Nur 5% Mehrkosten für professionelle Schalldämmung
Wird die Akustikdämmung bereits in der Planung berücksichtigt, ist
der zu berücksichtigende Mehraufwand minimal. Laut der Wiener
Magistratsabteilung MA22, zuständig u.a. für Lärmschutz, belaufen
sich die Kosten für professionellen Lärmschutz nur auf 5 % des
Gesamtbudgets eines Neubaus. Die richtigen Schutzmaßnahmen an der
potenziellen Lärmquelle erhöhen die Dämmwirkung aber um 30 %.
Lärmdämmung ist mit dem FRANNER Verbunddämmsystem natürlich auch im
Nachhinein möglich, sowohl im Selbstbau als auch durch
Professionisten. FRANNER LÄRMSCHUTZ bietet hochwertiges Dämmmaterial
für den Boden-, Wand- und Deckenbereich, die für die verschiedensten
Frequenzen geeignet sind. Akustik-Spritzputze, schallabsorbierende
Betonsteine und hochwertige Estrichdämmungen ergänzen das Programm.
Zur Dämmung von Trennwänden hat Kazimir Juresa noch einen
hilfreichen Tipp: "Mineralwolle als Dämmschicht zwischen den
Vorsatzschalen sollte nicht leichter als 40 kg/m3 sein, da sie sonst
zusammensackt und Hohlräume bzw. Resonanzräume bildet. Auf jeden Fall
muss zwischen Wand und Dämmung ein Abstand von 10 bis 15 cm bestehen.
Die Konstruktion darf nicht direkt an die Wand geschraubt werden,
sonst entsteht wieder eine Schallbrücke." Der Ziviltechniker und
Gerichtssachverständiger DI Jira bringt es auf den Punkt: "Bei
größeren schalltechnischen Problemen sollte auf jeden Fall die Hilfe
eines fachkundigen Bauphysikers in Anspruch genommen werden, welcher
ein Gesamtkonzept zur schalltechnischen Sanierung liefert und alle
bautechnischen und baurechtlichen Aspekte berücksichtigt."
Professionelle Beratung zum "Tag gegen Lärm" am 30.4.2014
Als aktiven Beitrag zur Bekämpfung der Lärmbelästigung in
Wohnungen bietet FRANNER Lärmschutz am "Tag gegen Lärm" kostenlose
Beratungsstunden für lärmgeplagte Wohnungsbesitzer an. Individuelle
Beratungstermine im Büro von FRANNER LÄRMSCHUTZ können unter der
Telefonnummer 0043-1-486 16 47-0 vereinbart werden.
Zusätzlich stellt FRANNER LÄRMSCHUTZ auch ein umfassendes
Lärmschutz-Lexikon mit den wichtigsten Hintergrundinformationen zum
Thema Lärm und Akustik kostenlos auf seiner Homepage zur Verfügung.
Details unter: www.franner-laermschutz.at > Lärmschutzlexikon
50 Jahre FRANNER - 25 Jahre FRANNER LÄRMSCHUTZ
FRANNER feiert 2014 sein 50-jähriges Jubiläum. Seit über 25 Jahren
bietet FRANNER LÄRMSCHUTZ professionelle Beratungen und technisch
ausgereifte Produkte für alle Lärmprobleme im privaten und
gewerblichen Bereich an. Denn eines ist sicher: die Augen kann man
schließen, die Ohren bleiben aber wach - 24 Stunden.
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sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
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