• 24.04.2014, 09:30:17
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Österreichs Tanzschulinhaber werden künftig zu Tanzmeistern

Überreichung der Tanzmeisterurkunden im Haus der
Wiener Gastwirte am Judenplatz, 23.4.2014

Wien (TP/OTS) - Professionalisierung des Tanzschulwesens durch
Einführung der "Tanzmeisterausbildung" - Wirtschaftskammer verleiht
über 130 Tanzmeisterurkunden an bereits bestehende österreichische
Tanzschulen.

In Österreich, einem Land mit traditionell hoher Tanzkultur, sind
die beruflich-fachlichen Voraussetzungen zur Führung einer Tanzschule
seit jeher streng geregelt. Diese Ausbildung ist nun auf Grund der
ÖNORM D 1150 über Mindestanforderungen an die Berufsausbildung von
Tanzlehrern und Tanzmeistern weiter qualifiziert worden. Jene, die
selbst eine Tanzschule führen wollen, müssen zukünftig nach der
erfolgreich absolvierten Tanzlehrerprüfung und nach zwei weiteren
Berufsjahren als Tanzlehrer ein Meistermodul am WIFI absolvieren, um
diplomierter Tanzmeister zu werden. Insgesamt dauert die
Berufsqualifikation für Tanzschulinhaber somit künftig insgesamt fünf
Jahre.

"Dieses Qualifikationssystem garantiert die fachlich hochklassige
Ausbildung von TanzschülerInnen durch geprüfte Tanzlehrer und
diplomierte Tanzmeister", freut sich KommR Ing. Josef Bitzinger,
Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der
Wirtschaftskammer Wien über die weitere Professionalisierung des
Berufsstandes.

Zertifizierung von 133 Tanzschulinhabern als "Tanzmeister"

Auf Grund einer Sonderregelung in der Wiener
Tanzlehrprüfungsverordnung steht die Berufsbezeichnung "Tanzmeister"
auch allen österreichischen Tanzschulinhabern zu, die vor
Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ihre Berufsqualifikation
erworben haben. Somit wurden 133 österreichischen Tanzschulinhabern
am 23. April 2014 im Rahmen eines feierlichen Events in der
Wirtschaftskammer Wien, veranstaltet von der Fachgruppe der Freizeit-
und Sportbetriebe und dem Verband der Tanzlehrer Wiens, ihre
Tanzmeisterurkunden verliehen. Überreicht wurden sie von
Kulturstadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny und Spartenobmann KommR
Ing. Josef Bitzinger und Obmann der Fachgruppe der Freizeit- und
Sportbetriebe KommR Markus Grießler. Mailath-Pokorny sprach eine
besondere Anerkennung dafür aus, dass in einer Zeit stetiger
Deregulierungen sich eine Berufsgruppe zu noch anspruchsvolleren
Zugangsregeln bekennt und dieses System auch in vorbildlichster Weise
lebt.

Tanzlehrakademie als Ausbildungseinrichtung

Für die Tanzlehrakademie, die von allen BerufsanwärterInnen
zumindest drei Jahre lang neben der praktischen Ausbildung in einer
Tanzschule in Wien besucht werden muss, wurde eine von der Wiener
Landesregierung genehmigte Ausbildungsordnung geschaffen, in der eine
strenge Aufnahmeprüfung (Nachweis tänzerischer Kenntnisse) und
Jahreszwischenprüfungen vorgesehen sind. "Die Tanzlehrakademie des
Verbandes der Tanzlehrer Wiens sowie die Prüfung absolvieren
österreichweit alle BerufsanwärterInnen in Wien, wobei die
theoretischen Fächer wie Rechtskunde oder politische Bildung am WIFI
unterrichtet werden" so Karin Lemberger, Präsidentin des Wiener
Tanzlehrerverbandes. Künftige Tanzmeister müssen nach der erfolgreich
bestandenen Tanzlehrprüfung noch zwei Semester der
Tanzmeisterausbildung anhängen, um damit die Qualifikation zur
Führung ihres eigenen Tanzschulunternehmens zu erlangen.

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