• 22.04.2014, 12:20:43
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Politisch gedeckter Religionszwang in NÖ Volksschule und untätige Schulaufsicht - Anzeige

Wien (OTS) - In einer Niederösterreichischen Volksschule wird der
Sach- und Musikunterricht missbraucht, um katholische Schüler auf die
Erstkommunion vorzubereiten. Nichtkatholische Kinder haben im Rahmen
des Pflichtunterrichts fromme Lieder miteinzustudieren, still
zuzuhören oder sich mit Arbeitsblättern zu beschäftigen. Eltern, die
sich bei der Schulaufsicht über diese gesetzeswidrige Diskriminierung
ihres nichtkatholischen Kindes beschwerten, hatten jedoch die
Nachsicht: weder die zuständige Bezirksschulinspektorin - die auch
für die Kirchliche Privathochschule Wien/Krems tätig ist - noch der
Niederösterreichische Landesschulrat (LSR NÖ) sahen sich berufen, die
Vorbereitungen auf die Erstkommunion außerhalb des
Religionsunterrichtes einzustellen und das gesetzlich vorgesehene
Disziplinarverfahren gegen die Schuldirektorin einzuleiten. Ganz im
Gegenteil: nach einer Intervention katholischer Eltern bei der
Landesregierung hieß kein anderer als LSR NÖ Präsident Hermann Helm
(ÖVP) die fromme Praxis gut - entgegen der Meinung seiner eigenen
Rechtsabteilung (!). Dass religiöse Inhalte "als Teil der Lehre
ausschließlich dem Religionsunterricht vorbehalten sind und bleiben"
war anschließend auch einer detaillierten Stellungnahme des BM für
Unterricht vom 26.2.2014, die auch der NÖ Schulbehörde zur Kenntnis
gebracht wurde, zu entnehmen. Ungeachtet dessen bestätigt nun ein
Bericht der "Kronen Zeitung" (20.4.2014), dass in dieser Sache selbst
Landeshauptmann Erwin Pröll interveniert hat.

Ein beim LSR NÖ eingebrachtes Anwaltsschreiben soll nun den
Rechtsbruch beenden und zur Einleitung von Disziplinarverfahren,
sowohl gegen die Schuldirektorin als auch gegen die aufgrund ihrer
Befangenheit handlungsunwillige Schulinspektorin, führen. Für
Wolfgang Renzl, dem Anwalt, der die betroffenen Eltern vertritt, ist
die Sachlage klar: "Der Religionsunterricht bietet den einzigen
gesetzlich vorgesehenen Rahmen für die Glaubensvermittlung sowie das
Abhalten von religiösen Übungen oder die Vorbereitung auf solche.
Alle Schüler, ungeachtet ihrer konfessionellen Zugehörigkeit, haben
das gleiche Recht auf Bildung. Wenn im Rahmen eines
Pflichtunterrichts Aufgaben der örtlichen Pfarre erledigt und dabei
Schüler diskriminiert werden, so kann dies nur unter Verletzung der
Dienstpflicht geschehen". Renzl hofft nun auf eine umgehende Reaktion
der Behörde damit "die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt und eine
straf- bzw. zivilrechtliche Eskalation verhindert wird". Laut Eytan
Reif von der "Initiative Religion ist Privatsache", die das Verfahren
unterstützt, veranschaulicht der gegenständige Vorfall "die
atemberaubende Selbstverständlichkeit, mit der vielerorts in
öffentlichen Schulen gesetzeswidriger, jedoch politisch gedeckter,
Religionszwang betrieben wird - Rechtsstaat hin oder her".

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