Klagenfurt am Wörthersee (OTS) - In Kärnten kommen auf 10.000
Einwohner 4,69 Kassenärzte für Allgemeinmedizin. Damit liegt Kärnten
leicht über dem österreichischen Durchschnitt. Von einer
Unterversorgung kann daher keine Rede sein.
Auch ist die Kasse ständig bemüht die ärztliche Versorgung
auszubauen. Neben einer neuen Planstelle in Steuerberg wurde eine
Kassenarztstelle in Schiefling vorzeitig nachbesetzt. Im
fachärztlichen Bereich wurden zwei Vertragsfachärzte für Kinder- und
Jugendpsychiatrie neu installiert, eine Planstelle für Urologie in
Spittal vorzeitig besetzt, sowie je eine Facharztstelle für
Psychiatrie in Wolfsberg und eine Augenarztstelle in Völkermarkt
geschaffen.
Die hausärztliche Versorgung ist der KGKK ein großes Anliegen. In
den letzten Honorarverhandlungen wurden die Visiten,
Bereitschaftsdienstpauschalen usw. überdurchschnittlich erhöht. Als
positive Auswirkung steigen erstmals seit Jahren wieder die Anzahl
der durchgeführten Visiten. Neue Zusammenarbeitsformen sollen
zukünftig auch zur Entlastung der Mediziner beitragen.
Der Bereitschaftsdienst am Wochenende und an Feiertagen ist im
Gesamtvertrag der Kärntner Gebietskrankenkasse geregelt, die
Teilnahme der Vertragsärzte ist verpflichtend. Während die Teilnahme
der Ärzte am Wochentagsnachtdienst, der in einem Vertrag zwischen dem
Land Kärnten und der Ärztekammer festgelegt wurde, freiwillig ist.
Derzeit wird Kärnten in 40 Bereitschaftsdienstsprengel eingeteilt.
Kleinere Sprengel bestehen, wohl auch aus geographischen
Gegebenheiten, nur aus drei bis vier Gemeinden. Daher müssen in
diesen Sprengeln oft nur drei Ärzte den Dienst aufrecht erhalten.
Eine zusätzliche Stelle in entlegenen, wenig besiedelten Gebieten ist
für einen Arzt nicht wirtschaftlich zu führen.
Es ist die ausschließliche Zuständigkeit des Gesetzgebers zu
regeln, wer Heilmittel abgeben darf. Neben den öffentlichen Apotheken
sind dies die hausapothekenführenden Ärzte. Damit von einem
niedergelassenen Arzt eine Hausapotheke geführt werden darf ist eine
behördliche Genehmigung erforderlich. Die Voraussetzungen sind
gesetzlich geregelt und entziehen sich dem Einflussbereich der
Kassen. In Kärnten tragen derzeit 61 Hausapotheken zur Versorgung der
Bevölkerung mit Heilmitteln im ländlichen Bereich bei.
Dr. Helgard Kerschbaumer
Bereichsdirektorin
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