• 16.04.2014, 11:57:09
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Kleinwasserkraftwerk Schwarze Sulm: Projektwerber reagieren gelassen auf mögliche EU-Klage

Graz (OTS) - Gelassen reagieren die Projektwerber für die Errichtung
eines Kraftwerkes an der Schwarzen Sulm auf die heutige Meldung der
"Kleinen Zeitung", wonach die Kommission eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof gegen Österreich plant.

"Es war zu erwarten, dass die einseitige Information der EU
Kommission durch die Projektgegner zu diesem Schritt führen würde. Es
wäre ein Leichtes, dem europäischen Gerichtshof die tatsächliche
Situation an der Schwarzen Sulm zu erläutern: durch die
jahrzehntelangen erheblichen Trinkwasserentnahmen der Gemeinde
Deutschlandsberg im Flußoberlauf, ist die Schwarze Sulm, entgegen der
Behauptungen der Projektgegner, nicht frei von menschlichen
Eingriffen. Das Gewässer ist also nach den eigenen Vorgaben der EU
laut Definition nicht in einem sehr guten Zustand. Wir sind leider
ebensowenig wie das Land Steiermark Partei eines
Vertragsverletzungsverfahrens. Deswegen war es uns bisher nicht
möglich, der Kommission die tatsächlichen Fakten darzulegen. Wir
bieten der Bundesregierung aber an, dass unsere Rechtsexperten und
Gutachter hier auf unsere Kosten das Verfahren begleiten", so
Projektwerber Peter Masser. Masser weiter: "Die Projektgegner sollen
endlich aufhören die Kommission hier ständig falsch zu informieren
und sich dann öffentlich darüber aufzuregen, dass als Folge dieser
Falschinformationen Strafzahlungen drohen. Dass es offenbar die
vornehmste Aufgabe der Projektgegner ist, ständig ihr eigenes
Heimatland, die Republik Österreich und die Behörden zu vernadern,
ist ein Umstand, über den sich die StaatsbürgerInnen ihr eigenes Bild
machen sollen. Wir sind zuversichtlich, dass eine gewissenhafte
Prüfung durch den Gerichtshof auf Grundlage aller vorhandenen Fakten
zu einem für Österreich positiven Ergebnis führen wird"

Abschließend betonen die Projektwerber noch, dass es in den
letzten Monaten wesentliche Verbesserungen des Projektes im Rahmen
eines vom Ministerium vorgeschriebenen sogenannten § 21a
Wasserrechtsgesetzverfahren gegeben hat: "Über Auftrag der Behörden
und aus Eigeninitiative haben wir unser Projekt im Sinne einer
besonderen Naturschonung nochmals weiter verbessert. Durch
Projektadaptionen wäre es sogar möglich, die unterirdische
Druckrohrleitungstrasse fast zur Gänze außerhalb des Natura 2000
Gebietes zu führen. Erstaunlicherweise versuchen die Projektgegner,
auch diese Verbesserung zu verhindern", so Masser.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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