- 16.04.2014, 09:00:18
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IMMO-EST: Nicht jeder muss zahlen!

Wien (OTS) - Seit 1.4.2012 unterliegen in Österreich Gewinne aus
Grundstücksveräußerungen generell der IMMO-EST mit einem besonderen
Steuersatz von 25 %. Angesichts der in den letzten Jahren vielerorts
hohen Preissteigerungen bei Wohnimmobilien kann das eine erhebliche
Steuerbelastung bedeuten.
Jedoch greifen für die Praxis wichtige Befreiungen, insbesondere
wenn ein Eigenheim (mindestens 2/3 der Gesamtnutzfläche muss eigenen
Wohnzwecken dienen) verkauft wird, das dem Verkäufer entweder ab
Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend
oder innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veräußerung mindestens 5
Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und er bei
Veräußerung dort seinen Hauptwohnsitz aufgibt. Die Befreiung gilt
auch für den Mitverkauf von bis zu 2 KFZ-Plätzen sowie von Garten-
und Nebenflächen bis maximal 1.000 m2 (inklusive Haus). Relevant ist
auch die Befreiung des Gewinns aus dem Verkauf eines selbst
hergestellten Gebäudes, das innerhalb der letzten 10 Jahre vor
Veräußerung nicht zur Erzielung von Einkünften gedient hat; diese
Befreiung bezieht sich allerdings nur auf jenen Teil des Gewinns, der
auf das Gebäude entfällt, nicht aber auf jenen Teil, der auf Grund
und Boden entfällt.
Rechtsanwälte und Notare als Errichter der Kaufverträge müssen die
Gewinne und davon die 25%-ige IMMO-EST selbst berechnen, den
Finanzämtern umfassende Meldungen erstatten und die IMMO-EST an das
zuständige Finanzamt abführen. Sie müssen dabei auch feststellen, ob
eine Befreiung vorliegt.
Verkäufern ist bis zum Verkauf oft nicht bewusst, dass sie
überhaupt IMMO-EST bezahlen müssen. Verärgert sind die Verkäufer vor
allem dann, wenn sie von möglichen Steuerbefreiungen erst in einem
Zeitpunkt erfahren, in dem es für eine Ausnutzung der Befreiung zu
spät ist, etwa weil sie vor Ablauf der 2 oder 5-jährigen Frist ihr
Eigenheim verkauft oder ihren Hauptwohnsitz dort bereits aufgegeben
haben. Oft kann qualifizierte Beratung im Vorfeld den Verkäufern
helfen, beträchtliches Geld zu sparen.
Vertiefende Information auf
http://www.brodner-sammer.at/Download/bs_IMMO-EST-Steuerbefreiung.pdf
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