• 12.04.2014, 15:16:56
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  • OTS0026 OTW0026

EANS-Hauptversammlung: Teak Holz International AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Teak Holz International AG mit dem Sitz in Wien, FN 271414 p, ISIN: AT0TEAKHOLZ8

EINLADUNG zu der am Montag, 12. Mai 2014 um 10:00 Uhr im "Haus der Industrie",
Großer Festsaal, Schwarzenbergplatz 4, A-1031 Wien, stattfindenden

7. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des
Vorstandes, des Corporate Governance-Berichtes und Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes jeweils für das Geschäftsjahr
2012/2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2012/2013.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012/2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012/2013.
4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2012/2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013/2014.
6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch, das Grundkapital der
Gesellschaft, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinlage oder Sacheinlage
um bis zu EUR 15,602.580 durch Ausgabe einer dem Erhöhungsbetrag entsprechenden
Anzahl an neuen auf Inhaber lautenden Stückaktien in Übereinstimmung mit dem
Aktiengesetz zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie Beschlussfassung über die
Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht
der Aktionäre auszuschließen (Genehmigtes Kapital 2014) und Beschlussfassung
über die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 4.5.
7. Wahl in den Aufsichtsrat

Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG):
Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 4 AktG werden spätestens ab dem 21. Tag
vor der Hauptversammlung, sohin ab 21.04.2014, auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht:

+ Jahresabschluss mit Lagebericht GJ 2012/13,
+ Konzernabschluss mit Konzernlagebericht GJ 2012/13,
+ Corporate Governance-Bericht GJ 2012/13,
+ Bericht des Aufsichtsrates GJ 2012/13,
+ Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,
+ Bericht des Vorstandes in Sachen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß
§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG,
+ Erklärung gem. § 87 Abs 2 AktG und Lebenslauf zu TOP 7,
+ Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
+ Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
+ Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderung im "Punkt 4.5.",
+ vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z
5 AktG):
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der
antragstellenden Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform spätestens am 21. Tag vor
der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 21.04.2014, der
Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse: Teak Holz International AG,
A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Paul
Rettenbacher, MAS, zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn
es der Gesellschaft in Textform spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin bis spätestens am 30.04.2014, zugeht. Vorschläge zur
Beschlussfassung und der Nachweis der Aktionärseigenschaft müssen ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen an die Gesellschaft termingerecht
zugehen: Per Post: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131,
TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Paul Rettenbacher, per Telefax an +43
(0)732 908 909-97 oder per E-Mail (wobei das Verlangen und die dazugehörigen
Angaben in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind) an
[email protected] Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS.

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Ferner
darf die Auskunft auch dann verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite
der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärs-eigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen
über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG finden sich auch
auf der Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor
Relations/Hauptversammlung.

Fragen deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden: Teak Holz
International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations,
Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS, oder per Telefax an +43 (0)732 908 909-97
oder per E-Mail an [email protected] Herrn Mag. Paul Rettenbacher, MAS.

Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat;
diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben).

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung der Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 02.05.2014, 24:00 Uhr, Wiener Zeit. Aktionäre, die
an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen
ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 07.05.2014 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

Per Telefax: +43(0)18900-500-76
Per E-Mail: [email protected] (wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist)
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel 60,
A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0TEAKHOLZ8 im Text
angeben)

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben wie folgt zu enthalten:

+ Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
+ Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
+ Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
Wertpapier-Kennnummer ISIN: AT0TEAKHOLZ8
+ Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
+ Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 02.05.2014
beziehen. Die Depotbestätigung kann daher nicht vor dem 03.05.2014 ausgestellt
werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 11.05.2014 (Ausnahmen siehe unten) ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43(0)18900-500-76
Per E-Mail: [email protected] (wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist)
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel 60,
A-8242 St. Lorenzen am Wechsel; bei Postzustellung bis spätestens 09.05.2014
einlangend
Am Tag der Hauptversammlung (12.05.2014) ausschließlich: Persönlich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort ab 09:00 Uhr.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten
Vollmacht. Formulare zur Vollmachtserteilung bzw. Widerruf der Vollmacht werden
auf den Internetseiten der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor
Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106
Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 31,205.160,00 und ist zerlegt in 6,241.032 auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen
Umfang beteiligt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zum heutigen Tag besaß die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6,241.032.

Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur Hauptversammlung
aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten gültigen
Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00
Uhr.

Wien, im April 2014 - Der Vorstand

Rückfragehinweis:
TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG
Mag. Paul Rettenbacher, MAS
Tel.: +43 (0)664 96 46 511
mailto:[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    Teak Holz International AG
             Wiener Straße 131
             A-4020 Linz
Telefon:     +43 (0)732 908 909-91
FAX:         +43 (0)732 908 909-97
Email:       [email protected]
WWW:         www.teak-ag.com
Branche:     Forstwirtschaft
ISIN:        AT0TEAKHOLZ8
Indizes:     WBI, Standard Market Continuous, VÖNIX
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:     Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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