- 10.04.2014, 17:03:04
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- OTS0279 OTW0279
OLG-Urteil zu Veröffentlichungspflicht Konzernabschluss - SPAR informiert
Solide Eigenkapitalquote und hohe Liquiditätsreserve
Utl.: Solide Eigenkapitalquote und hohe Liquiditätsreserve =
Salzburg (OTS) - SPAR stellt zum heute veröffentlichten OLG-Urteil
klar: In dem gegenständlichen Verfahren geht es um die Frage von
Veröffentlichungspflichten in Bezug auf Teilkonzerne der SPAR-Gruppe
sowie des Gesamtkonzerns. Es geht nicht um den Inhalt oder die
wirtschaftliche Bewertung dieser Abschlüsse. Der Konzernabschluss der
HOLDAG Beteiligungsgesellschaft mbH wurde 2012 erstmals freiwillig
veröffentlicht.
Die finanzielle Lage des SPAR-Konzerns ist absolut stabil. Laut
vorläufigem Konzernabschluss 2013 liegt die Eigenkapitalquote bei
29,3 %. Das ist ein im Branchenvergleich sehr solider Wert. Die
Liquiditätsreserve liegt bei ca. 450 Millionen Euro und macht SPAR
weitgehend unabhängig vom Banken- und Kapitalmarkt.
SPAR analysiert derzeit das Urteil und überlegt, ob weitere
Rechtsmittel ausgeschöpft werden und weist darüber hinaus darauf hin,
dass die Abschlüsse von HOLDAG GmbH und SPAR Holding AG praktisch
ident sind.
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