• 10.04.2014, 14:52:30
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Bundesrat - Ebner: Patientenmobilitätsgesetz schafft grenzüberschreitende Versorgung

PatientInnenrechte werden gestärkt bei Gleichbehandlung in- und ausländischer PatientInnen

Utl.: PatientInnenrechte werden gestärkt bei Gleichbehandlung in-
und ausländischer PatientInnen =

Wien (OTS/SK) - Adelheid Ebner, SPÖ-Bereichssprecherin für behinderte
Menschen im Bundesrat, fasst heute, Donnerstag, in ihrem Beitrag zur
Vorlage des neuen EU-Patientenmobilitätsgesetzes dessen wichtigste
Maßnahmen zusammen. "Das Patientenmobilitätsgesetz schafft für alle
Mitgliedstaaten Rahmenbedingungen, mit denen PatientInnen
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und die darauf
resultierende Kostenerstattung beanspruchen können. Das ist ein
großer Fortschritt in der Gesundheitsversorgung, denn künftig muss
niemand mehr beim Europäischen Gerichtshof diese Leistungen
einklagen. PatientInnenrechte werden gestärkt und die Qualität und
Sicherheit der Gesundheitsversorgung sichergestellt. Die
Mitgliedsländer sind dabei zur Gleichbehandlung in- und ausländischer
PatientInnen verpflichtet." ****

Die Kosten für Auslandsbehandlungen werden von der Krankenkasse bis
zu der Höhe erstattet, die auch bei der entsprechenden Behandlung im
Inland angefallen wären.
Ausgenommen sind Dienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege oder
die öffentlichen Impfprogramme gegen Infektionskrankheiten.

Die Einrichtung einer Informationsstelle bei der Gesundheit
Österreich GmbH ist für Ebner ein wichtiger Erfolg. "Sie kann
problemlos kontaktiert werden, wenn eine grenzüberschreitende
Gesundheitsbehandlung geplant ist bzw. eine solche schon in Anspruch
genommen wurde. Jeder Mitgliedstaat ist zur Einrichtung einer solchen
Kontaktstelle verpflichtet", erklärt Ebner.

Darüber hinaus stellt Ebner klar, dass jedoch keine versicherte
Person gegen ihren Willen zu einer Behandlung ins Ausland geschickt
werden kann. Im Falle von Behandlungsfehlern komme die Rechtsprechung
jenes Landes zur Anwendung, in dem die Behandlung durchgeführt wurde.

Als weiteres wichtiges Novum nennt Ebner die
Berufshaftpflichtversicherung für die BetreiberInnen öffentlicher
Apotheken und führt aus: "Diese gewährt nicht nur zum Zeitpunkt der
Betreibung der Apotheke Schutz, sondern in Schadensfällen auch
darüber hinaus." (Schluss) kg/bj

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