• 10.04.2014, 11:27:12
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  • OTS0109 OTW0109

ORF-Gesetz verhindert Durchsetzung journalistischer Rechte

VfGH-Entscheidung zu ORF-Redakteursstatut beweist, wie notwendig ORF-G-Änderungen zur Sicherung der ORF-Unabhängigkeit sind

Utl.: VfGH-Entscheidung zu ORF-Redakteursstatut beweist, wie
notwendig ORF-G-Änderungen zur Sicherung der
ORF-Unabhängigkeit sind =

Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde des
ORF-Redakteursrats wegen eklatanter Verletzungen des
ORF-Redakteursstatuts bei der Bestellung eines für journalistische
Tätigkeiten in der technischen (!) Direktion zuständigen
Hauptabteilungsleiters eineinhalb Jahre nach der Einbringung
abgewiesen. Ohne allerdings die Beschwerde inhaltlich zu beurteilen -
sondern weil der ORF-Redakteursrat laut ORF-Gesetz zwar für die
Vertretung der ORF-JournalistInnen zuständig ist, aber keine
Beschwerdelegitimation habe ("keine juristische Person").

Mit dieser Entscheidung des VfGH ist klar, dass es der gewählten
Vertretung der ORF-JournalistInnen nicht möglich ist, sogar schwere
Verletzungen des Redakteursstatuts rechtlich zu bekämpfen. Das
ORF-Gesetz schreibt zwar Mitwirkungsrechte der ORF-JournalistInnen
vor, aber es verunmöglicht zugleich deren (effiziente) Durchsetzung.
Diese VfGH-Entscheidung zeigt deutlich, wie wichtig eine Änderungen
des ORF-Gesetzes ist, damit die in der Verfassung stehende
Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert wird.

Der Redakteursrat
Dieter Bornemann (Vorsitzender)
Peter Daser (Stv. Vorsitzender)
Margit Schuschou (Stv. Vorsitzende)

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