- 10.04.2014, 09:41:50
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Ungehinderter Zugang zur medizinischen Versorgung in den öffentlichen Krankenanstalten
Wien (OTS) - Die Bundesvertretung 9 der GÖD fordert den ungehinderten
Zugang zur medizinischen Versorgung in öffentlichen Krankenanstalten.
Im Rahmen einer Neuordnung des Patientenmobilitätsgesetzes sollen
verschiedene Gesetze verändert werden, um entsprechend der RL 35/2005
den Patienten verbesserte Möglichkeiten im grenzüberschreitenden
Gesundheitstourismus zu ermöglichen und dabei die Sicherheit med.
Versorgung durch Gesundheitsberufe zu gewährleisten.
Besonders augenfällig ist jedoch eine neue Grundsatzbestimmung des
§ 29 Abs.1a KaKuG, womit die Rechtsträger in den Ländern ermächtigt
werden, Patienten aus mangelnden Ressourcen in Krankenanstalten
abzuweisen, außer sie sind med. gesehen unabweisbar.
Das heißt der krankenanstaltenrechtliche und
sozialversicherungsrechtlich legitimierte Rechtsanspruch auf
notwendige med. Hilfe in Krankenanstalten wandelt sich in einen
ressourcenabhängigen Anspruch. Patienten werden nur mehr aufgenommen,
wenn sich das öffentliche Spital dies leisten kann.
Damit ist die Hinwendung der öffentlichen Gesundheitsversorgung in
eine Private auch in Österreich legitimiert, obwohl Deutschland
diesen falschen Weg gerade verlässt. Nicht eine Mindestversorgung
abhängig vom Bevölkerungsschlüssel, wie bisher, sondern eine
Höchstversorgung wurde etabliert.
Die BV 9 der GÖD fordert den Gesetzgeber auf diese Bestimmung,
welche seine geistigen Wurzeln offensichlich aus dem
Gesundheitsreformgesetz ableitet, umgehend zu stornieren und
uneingeschränkt allen PatientInnen den Zugang zum Krankenhaus zu
ermöglichen bzw. zu eröffnen.
Keine Schlechterstellung gegen die jetzigen Aufnahmebedienungen im
Krankenhaus.
Hable: Der freie Zugang muss allen Betroffenen bzw. hilfesuchenden
PatientInnen offen bleiben. Es darf keine Aufnahmeverweigerung in
einem öffentlichen allgemeinen Krankenhaus gesetzlich verordnet
werden. Dieses Gesetz steht heute im Bundesrat an der Tagesordnung.
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