- 10.04.2014, 08:51:49
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Burgtheater: Juristischer Befund belastet auch Bachler
Wien (OTS) - Die "Schenkung" von 32.400 Euro, die der damalige
Burgtheaterdirektor Klaus Bachler 2009 seiner Stellvertreterin Karin
Bergmann leistete, war "entweder eine direkte steuerpflichtige
Honorarzahlung oder eine Art indirekte Gehaltserhöhung". Zu diesem
Resultat kommt ein von NEWS in Auftrag gegebener Befund des Wiener
Juristen Karl Newole. Bachler hatte 2008/09 schon als Direktor der
Münchner Oper amtiert, aber an der "Burg" noch volles Gehalt bezogen.
Seine Stellvertreterin leistete Mehrarbeit, doch will Bachler sie
durch seine Schenkung nicht dafür entlohnt haben.
Während der Vorgang durch die Burgtheater-eigene Kanzlei
Reich-Rohrwig-Heinz für rechtens erklärt wurde, kommt Newole - er
vertrat seinerzeit den entlassenen Museumsdirektor Peter Noever - zu
diametral anderen Resultaten. Newole: "Die 'Schenkungsvariante'
deutet auf eine verunglückte Hilfskonstruktion hin. Ich tendiere
dazu, ihr im Falle eines Verwaltungsverfahrens keine überhöhten
Überlebenschancen einzuräumen. Vorbehaltlich näherer
Sachverhaltskenntnis legt der Blickbefund nahe, dass eine ordentliche
Vorgangsweise wohl hätte darin bestehen sollen: erstens Reduktion des
Gehalts von Bachler auf das von ihm anteilig geringer geleistete
Arbeitsausmaß. Zweitens Erhöhung des Gehalts von Bergmann auf das von
ihr anteilig erhöht geleistete Arbeitsausmaß. Das unterliegt dann
naturgemäß allen entsprechenden Abgaben."
Besonders problematisch ist laut Newole die Tatsache, dass Bachler
sein Gehalt ohne entsprechende Gegenleistung bezog. Dieser
Sachverhalt könnte eventuell unter "Untreue" fallen. "Untreue kann
schon vorliegen, wenn man die Grundsätze redlicher und
verantwortungsbewusster, an den Interessen des Burgtheaters
orientierter Geschäftsführung verletzt. Sie träfe allerdings in
erster Linie den, der wissentlich an jemanden Gehalt leistet, obwohl
der Empfänger seinerseits nicht mehr seine (volle) Arbeitsleistung
für das Burgtheater erbringt." Auch hätte dem Haus ein
"Vermögensnachteil" erwachsen müssen. Ein solcher träfe nur dann
nicht zu, wenn die Vizedirektorin die unterbliebene Leistung Bachlers
in ihrer Freizeit und ohne Gratifikation des Theaters abgedient
hätte.
NEWS berichtet unter Verweis auf ein von der entlassenen
Vizedirektorin Stantejsky erstelltes Computer-Dokument vom 11.
November 2009 auch, Bachler habe sich 7.400 Euro aus seiner
Abfertigung in bar auszahlen lassen. Am Vorgang wäre nichts
Illegales, doch monierte soeben Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz,
dass neben Steuerhinterziehung auch "Bargeldannahmen (...) nicht
Bestandteil einer ordentlichen Geschäftsführung sind".
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