• 08.04.2014, 12:18:40
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Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa errungen: EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig

Wien (OTS) - In einem historischen Urteil hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
in der aktuellen Form für ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
verstösst insbesondere gegen Artikel 7 und 8 der EU
Grundrechtecharta. Der AKVorrat, der gemeinsam mit drei anderen
Parteien als Kläger im Verfahren aufgetreten ist, begrüsst diese
Entscheidung, da sie eindeutig klarstellt, dass technische Maßnahmen
zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von
Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen und
exakt definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind.

"Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die
Vorgaben aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung
aufzuheben. Die österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren
intensiver Arbeit einen Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und
Bürger der Europäischen Union errungen", so Andreas Krisch, Obmann
des AKVorrat. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett
aufgehoben und nicht nur einzelne Bestimmungen. "Wir erwarten, dass
die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die Bekämpfung von
Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von
Verkehrsdaten aller Nutzer", setzt Krisch fort. Die Wahlen zum
Europaparlament Ende Mai sind hier eine wichtige Messlatte, wie in
Zukunft mit Datenschutz, Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als
Ressource für unsere Gesellschaft umgegangen wird

Auswirkungen für Österreich

Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer
Linie. Das Urteil aus Luxemburg wird bedeutet automatisch das
laufende Verfahren des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen
vor dem Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse
der Transparenz wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und
mündlich Verhandlung. "Wir rechnen auf Basis des heutigen Urteils mit
einer baldigen Aufhebung der heimischen Vorratsdatenspeicherung", so
Krisch.

Ztwl.: Weiterführende Informationen:

Presseaussendung des EuGH:
http://www.ots.at/redirect/curia.europa.eu1

Urteil des EuGH:
http://www.ots.at/redirect/malte-spitz.de
http://www.akvorrat.at
https://www.verfassungsklage.at
http://zeichnemit.at

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