- 08.04.2014, 11:02:07
- /
- OTS0101 OTW0101
Martin Ehrenhauser zum VDS-Urteil: "Teilerfolg bei der Verteidigung unserer Grundrechte"
Brüssel (OTS) - Am heutigen Dienstagvormittag urteilte der
Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung. Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin
Ehrenhauser: "Ich begrüße dieses Urteil sehr. Es ist ein deutliches
Signal in die richtige Richtung. Gratulation an die Kläger und die
Zivilgesellschaft. Die Techniken der NSA, die Vorgansweise der
Geheimdienste, die Enthüllungen von Edward Snowden zeigen jedoch,
dass es sich lediglich um einen Teilerfolg bei der Verteidigung
unserer Grundrechte handelt."
Im Urteil des EuGH heißt es dazu: "Der Gerichtshof kommt zu dem
Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über
die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die
er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten
musste." Damit geht der Europäische Gerichtshof weiter, als die
Empfehlungen des Generalanwaltes Pedro Cruz Villarón im vergangenen
Dezember und erklärt die Verordnung mit sofortiger Wirkung für
ungültig.
"Man muss jetzt abwarten, wie die Kommission und die Regierungen
der Mitgliedstaaten darauf reagieren werden, doch in erster Linie ist
das heute ein guter Tag für die Grundrechte. Zwar sind die Hürden für
eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil deutlich
erhöht worden, doch werden die Daten-Begehrlichkeiten an vielen
Regierungsstellen in der EU das kommende Parlament weiterhin
beschäftigen. Wir lehnen jede Art von Datenspeicherung auf Vorrat ab,
die Vorratsdatenspeicherung war illegitim, ist illegitim und wird,
egal in welcher Form, immer illegitim bleiben", so Ehrenhauser
abschließend.
Hinweis: Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der
alleinigen Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht
unbedingt den offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments
wieder.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF