• 04.04.2014, 11:38:10
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Urteil über die Vorratsdatenspeicherung am Dienstag: Aufhebung der Richtlinie durch den EuGH erwartet

Dr. Gerald Otto, Partner bei bkp Rechtsanwälte

Wien (OTS) - Am Dienstag, den 08.04.2014, wird das Urteil des EuGH im
Verfahren über das Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen
Verfassungsgerichtshofs betreffend die
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verkündet. Dieses Verfahren geht
auch auf einen Individualantrag gegen die österreichische Umsetzung
der Richtlinie von Michael Seitlinger als normunterworfene
Privatperson, vertreten durch Rechtsanwalt Gerald Otto, Partner bei
bkp Rechtsanwälte in Wien, zurück.

Im Vorfeld äußerte der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón bereits
Bedenken gegen die Vereinbarkeit der Regelungen der Richtlinie mit
den Grundrechten. Insbesondere sah er eine Speicherdauer von bis zu
zwei Jahren als zu lange an. Weiters anerkannte er das "diffuse
Gefühl des Überwachtwerdens" durch den Grundrechtseingriff und
betrachtete dies als prinzipiell geeignet, "entscheidenden Einfluss
auf die Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung und der
Informationsfreiheit durch die Unionsbürger auszuüben".

Allerdings war Villalón auch der Ansicht, dass die Richtlinie ein
"vollkommen legitimes Ziel" verfolge und "als zur Erreichung dieses
Endziels geeignet und [ ... ] sogar erforderlich anzusehen" sei.
Falls der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgen würde, könnte
dies daher einen Pyrrhussieg für die Gegner der
Vorratsdatenspeicherung frei nach dem Motto "grundsätzlich schon,
aber nicht so" bedeuten.

Gerald Otto und Michael Seitlinger, die seit Jahren die
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in der juristischen Fachliteratur
kritisieren, sind jedoch zuversichtlich, dass der EuGH eine
anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten sämtlicher moderne
Kommunikationsmittel nutzender Unionsbürger auf Vorrat als generell
grundrechtswidrig erachten wird. "In Anbetracht in die grassierenden
Eingriffe in das Kommunikationsgeheimnis bedarf es einer klaren
Aussage des EuGH, die die Grundrechte in der EU stärkt sowie
unverhältnismäßigen und ungeeigneten Eingriffen eine deutliche Absage
erteilt", so Rechtsanwalt Otto in Anlehnung an die ambivalente
Rechtsansicht des Generalanwalts.

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