Sonderregelung seit 1. März 2014 - bei Überschreiten Anmeldung beim Zollamt nötig
Utl.: Sonderregelung seit 1. März 2014 - bei Überschreiten Anmeldung
beim Zollamt nötig =
Wien (OTS) - Bisher durften aus Bulgarien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Rumänien und Ungarn 800 Stück (bzw. vier Stangen) Zigaretten
pro Person für den eigenen Bedarf nach Österreich eingeführt werden.
"Seit 1. März 2014 gilt für diese Länder eine Sonderregelung",
erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. "Die aktuelle
Steuerfreimenge erlaubt aus den genannten Ländern die Einfuhr von 300
Stück bzw. eineinhalb Stangen pro Person. Alles, was darüber
hinausgeht, muss unverzüglich beim nächsten Zollamt angemeldet werden
und ist tabaksteuerpflichtig."
An den Zollbestimmungen bei Reisen innerhalb der EU gibt es
darüber hinaus keine Änderungen. "Abgesehen von dieser Sonderregelung
dürfen aus EU-Ländern grundsätzlich unbegrenzt Waren eingeführt
werden", so die ÖAMTC-Expertin. Voraussetzung ist, dass sie dem
Eigenbedarf dienen (also nicht gewerblich verwendet werden), dass sie
unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden und dass der
Import durch den Reisenden selbst erfolgt. Für die abgabenfreie
Einfuhr gelten für Tabakwaren und Alkoholika folgende Richtmengen für
den Eigenbedarf: 800 Stück Zigaretten, 10 Liter Spirituosen, 90 Liter
Wein, 110 Liter Bier.
Genaue Infos zu den Einfuhrbestimmungen bei Reisen innerhalb und
außerhalb der EU findet man unter
www.oeamtc.at/reiseundfreizeit/zoll.
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